Oberlehrer muss in den Knast
Fürther Auschwitz-Leugner verurteilt
Das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte am 28.01.02
die Berufung des 62jährigen Lehrers Witzsch ab. Damit wurde
das Urteil des Amtsgerichts Fürth - 3 Monate Gefängnis
ohne Bewährung wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
- bestätigt. Da der Ex-CSU-Stadtrat noch eine Bewährungsstrafe
offen hat, wird er wohl für 7 Monate in Haft müssen.
Witzsch lehnte Klassenfahrten zum KZ Dachau ab, da alle dort ausgestellten Fotos
Montagen seien. Die Gaskammern in den Lagern seien, so Witzsch, erst
nachträglich von den Amerikanern eingebaut worden. Witzsch ist Leiter des
"Arbeitskreises für Zeitgeschichte und Politik e.V." in Fürth, der
revisionistische Positionen vertritt: Gaskammern seien Erfindungen der
"Siegergeschichtsschreibung". Neben Holocaust-Leugnern wie David Irving schreibt
Hans-Jürgen Witzsch u.a. in den "Vierteljahresheften für freie
Geschichtsforschung".
Never ending story
Die Geschichte beginnt 1979 an der Nürnberger Wirtschaftsschule. Wegen
rechtsextremer Äußerungen wird Witzsch die Fachaufsicht für Geschichte und
Sozialkunde entzogen, bald darauf darf er keine Klassen mehr unterrichten, in
denen der Nationalsozialismus behandelt wird. Bereits 1980 fordert ein "Komitee
gegen Neonazismus" seine sofortige Entlassung aus dem Schuldienst. Im März 1981
wird er suspendiert, GEW und CSU schließen ihn aus.
Nach einem Prozess im Juli 83 wird Witzsch nicht wie gefordert aus dem
Schuldienst entlassen, sondern lediglich zum Oberstudienrat degradiert. Ein Jahr
später wird er Stadtrat für die rechtsextreme "Freie Wählergemeinschaft Fürther
Block". Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach darf er wieder als
Lehrer tätig sein. Seine Suspendierung wird mit der Auflage aufgehoben,
Geschichte nicht mehr zu unterrichten. Witzsch arbeitet zunächst an der
Peter-Vischer-Schule, 1991 stellt ihn die Nürnberger Wirtschaftsschule wieder
ein. 1994 wird Witzsch wegen antisemitischer Äußerungen erneut vom Dienst
suspendiert. Zwei Jahre später wird er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt,
erst im Jahr 2000 wird der Lehrer endgültig aus dem Schuldienst entlassen: das
städtische Personalamt hält ihn nun für untragbar.
Brief an Michael Wolffsohn
Vergangenes Jahr wurde der vorbestrafte Revisionist vom Fürther Amtsgericht zu
drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und legte Berufung ein. In
einem Brief hatte Witzsch den Münchner Historiker Wolffsohn aufgefordert, "von
seinen falschen und fragwürdigen Behauptungen" über die Shoah Abstand zu nehmen.
Laut Witzsch habe Hitler den Massenmord an jüdischen Menschen weder angeordnet,
noch habe er davon gewusst. Derlei sowie die Zahl von 6 Millionen ermordeten
Jüdinnen und Juden bezeichnet er als "Kriegs- und Nachkriegspropaganda".
"Zwangsarbeiter" hätten im "Dritten Reich die schönste Zeit ihres Lebens hier in
Deutschland verbracht". Wolffsohn leitete das Schreiben an die Kripo und den
Vorsitzenden der israelitischen Kulturgemeinde (IKG) in Nürnberg, Arno
Hamburger, weiter, der Strafanzeige stellte.
Der Berufungsprozess
Bereits am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Nürnberg war im Zuschauersaal
viel von "Weltverschwörung" und "Auschwitz-Lüge" zu hören. Der Anwalt des
Auschwitz-Leugners bestritt Hamburgers Recht, Strafanzeige zu stellen: Dieser
sei nicht Empfänger des Schreibens gewesen. Richter Riegel sah das anders: Es
gehe um Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener - und Hamburger könne als
Vorsitzender der IKG oder als Privatmann, der Angehörige in den
Vernichtungslagern verloren habe, Strafantrag gegen Witzsch stellen.
Der Verteidiger von Witzsch ist einschlägig bekannt. Günther
Herzogenrath-Amelung aus Regensburg hat zahlreiche Nazis vertreten und ist
Mitglied des "Deutschen Rechtsbüros". Er führte Schulungen für die mittlerweile
verbotene "Nationalistische Front" durch. Im September 2000 referierte er auf
einem Seminar des "Nationalistischen Hochschulbundes" eine "Rechtskunde für
Nationalisten".
Am zweiten Verhandlungstag wurden Journalisten im Gerichtsflur von "alten
Kameraden" wegen ihrer Berichterstattung bedrängt. Die Staatsanwaltschaft
forderte 7 Monate ohne Bewährung, der Verteidiger plädierte auf Freispruch und
bescheinigte dem Richter "rudimentäre Geschichtskenntnisse". Witzsch äußerte in
seinem Schlusswort, das Gericht sei "überfordert mit der Thematik".
Die Berufung wurde als unbegründet verworfen, Witzsch muss die Kosten des
Verfahrens tragen. Die Urteilsbegründung führte die Tatsache, dass der
Verurteilte bereits zum dritten Mal wegen ähnlicher Vergehen vor Gericht stand,
ebenso an wie das Verhalten des Angeklagten und seines Anwalts. So seien die
Schöffen mit den Worten "Die Zeiten werden sich ändern" und wer ein Urteil
fälle, würde "vermerkt", bedroht worden.
Bei der Urteilsverkündung drängten rund 50 UnterstützerInnen des Revisionisten
in den Gerichtssaal. Sie empörten sich über das Urteil, sahen eine
"Unrechtsjustiz" am Werk und wollten die "Schuld der Juden" an diesem Urteil
erkannt haben. Witzsch hatte der Urteilsverkündung mit immer roterem Kopf
gelauscht und sich jede Bemerkung des Richters notiert. Aber auch das hat ihm
nicht geholfen - es sieht ganz so aus, als ob Herr Lehrer Witzsch für sieben
Monate ins Gefängnis müsste. Sein Anwalt hat Revision angekündigt.
mib
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