Pleiten,
Pech und Pannen beim "großen Lauschangriff"
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Oder: Wenn der Kaminkehrer dreimal klingelt
Sogar den Teufel sollen sie bannen können: Seit dem 16. Jahrhundert
stehen SchornsteinfegerInnen im Ruf Glücksbringer zu sein.
Doch wenn es nach dem Willen der Bundesregierung ginge, könnte
es damit bald vorbei sein. Denn geprüft werden soll, ob so
genannte Dritte wie SchornsteinfegerInnen, Schlüsseldienste,
AlarmanlagenbauerInnen und StromableserInnen gesetzlich dazu gezwungen
werden können, ihr Scherflein zum "großen Lauschangriff"
beizutragen.
Dann könnte gelten:
Misstrauen Sie Ihrem Schornsteinfeger, der Ihnen diesmal vielleicht
kein Glück, sondern Mikrofone ins Haus bringt! Schauen Sie
Ihrem Stromableser genau auf die Finger! Nehmen Sie Ihre Alarmanlage
unter die Lupe! Und: War der Schlüsseldienst bei Ihnen, obwohl
Sie ihn gar nicht gerufen hatten?
Auf die Idee gekommen waren einige Landesjustizverwaltungen. In einem Bericht
über die dreieinhalbjährige Praxis des "großen Lauschangriffs" wird deutlich,
dass die langen Ohren des Staates oft erst gar nicht an ihren vorgesehenen Ort,
sprich das Badezimmer oder den kurdischen Kulturverein kommen. Und sind sie doch
installiert, lauern vielfältige Gefahren oder Probleme. Mal quasseln zu viele
Leute durcheinander, mal entdeckt die belauschte Bewohnerin die unliebsamen
Wanzen und macht sie kurzerhand unschädlich.
Die Berichte und Klagen über technische Schwierigkeiten und Versagen beim
Abhören ziehen sich durch den gesamten, 56-seitigen Bericht, den die
Bundesregierung Ende Januar dem Bundestag vorgelegt hat. Mehrfach ist zu lesen:
"technisch fehlgeschlagen", "nur durch Zeugen verwertbar," "Aufzeichnung
misslungen" oder: "fehlgeschlagen, entdeckt", was mit Extrakosten zu Buche
schlägt, da die Abhörtechnik ersetzt werden muss.
Klar ist: Das viel gepriesene "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität" vom 9. Mai 1998 ist nach wie vor heftigst
umstritten, doch hinkt es gewaltig hinter den hoch gesteckten Erwartungen - oder
Befürchtungen - hinterher. Von "Wunderwaffe" also keine Spur.
70mal wurde der "große Lauschangriff" angewandt, in 58 % der Verfahren schlug er
fehl. Besonders peinlich zugeben zu müssen: "Diese Quote von rund 58% lässt sich
zu einem nicht unwesentlichen Teil mit technischen Fehlschlägen sowie sonstigen,
nicht vorhersehbaren Entwicklungen im tatsächlichen Bereich erklären."
Oft scheitert die Abhöraktion ganz banal an verschlossenen Türen. "Es ist eben
nicht so einfach, wie man es in Filmen sieht, unbemerkt in eine bewohnte Wohnung
eine Abhöreinrichtung einzubringen", klagt der Leipziger Oberstaatsanwalt Röger,
der mit einem Mord befasst war, in dem Bericht. Ein junger Schäferhund,
Sicherheitsschlösser und der Gipsarm der "Zielperson" machten seinen Fall
kompliziert und versperrten dem Oberstaatsanwalt bzw. seinen HelferInnen lange
Zeit den Zutritt zum Objekt seiner Überwachungsmaßnahmen.
Zeit also, über unkonventionelle Möglichkeiten nachzudenken und die Fantasie
schweifen zu lassen. Zum Beispiel über die "Einbeziehung dritter unbeteiligter
Personen". Einige Landesjustizverwaltungen griffen den Gedanken bereitwillig auf
und spannen den Faden weiter. In den Sinn kamen ihnen Personen, die problemlos
Zugang zu Privatwohnungen haben oder eben die technische Finesse stellen, die
der Polizei offensichtlich fehlt. Und bemängelten die fehlenden Regelungen für
die "Heranziehung sonstiger Dritter, etwa des Schlüsseldienstes, von
Alarmanlagenbauern, Schornsteinfegern und Stromablesern", die benötigt würden,
"um die verdeckte Installation des technischen Geräts zu ermöglichen".
Nun soll die Bundesregierung "prüfen, ob gesetzliche Mitwirkungspflichten von
Dritten beim Einsatz technischer Mittel nach § 100c ff. StPO geschaffen werden
können und sollten."
Ein Plan, der bei den anvisierten Mitwirkungspflichtigen ungläubiges Erstaunen,
Kopfschütteln und Empörung auslöst.
Glücksbringer in Verruf?
Herr Singer von der Schornsteinfegerinnung Mittelfranken reagiert
entsetzt: "Nein, um Gottes willen. Das würde auch rechtlich
alle Rahmen sprengen. Wir führen ja im Auftrag des Gesetzes
bestimmte Tätigkeiten aus und können ja nicht irgendwo
in Liegenschaften unserer Kunden irgendwelche Wanzen installieren."
Kein Wort habe er bisher von seiner Dienstaufsichtsbehörde, dem bayerischen
Innenministerium, darüber gehört.
Auch um das Image der KaminkehrerInnen als Glücksbringer
und Vertrauenspersonen ist er besorgt: "Wir vom Berufsstand
Schornsteinfeger genießen ja bei der Bevölkerung großes
Ansehen, sind oft persönlich bekannt. Ich hab zum Beispiel
meinen Kehrbezirk in Fischbach, und wenn die Kunden nicht zu Hauses
sein können, sagen sie oft: ‚du kennst dich aus, ich leg
dir da und dort den Schlüssel hin.’ Das sind persönliche
Vertrauensverhältnisse, die man brechen würde.
Singer glaubt nicht, "dass unser Beruf sich dazu hergibt" und würde bei
entsprechender Anfrage durch Polizei oder Kriminalamt "zunächst in keinster
Weise tätig werden". Erst mal nachfragen, "was da überhaupt im Hintergrund läuft
oder was geplant ist von der Berufsführung her" wäre seine Devise, "weil es dann
ja schon ans Eingemachte geht."
Darauf angesprochen, wie er bei einer entsprechenden Gesetzesgrundlage handeln
würde, lehnt Singer eine freiwillige Unterstützung ab: "Wenn ein
Schornsteinfeger heute in ein Haus geht, liegen mal da ein paar hundert Mark
herum und dort eine Uhr die 10.000 Mark wert ist. Das ist überhaupt kein Thema,
dass man Eigentum der Kunden abstaubt. So vergleiche ich das. Ich würde ja
meinen Kunden nicht mehr ins Auge schauen können, wenn ich ihn regelrecht
täuschen müsste. Ich hätte ihm eine Abhörwanze installiert und müsste ihm etwas
vorgaukeln. Das würde gegen meine Natur gehen, ganz klar."
Empört reagiert auch Herr Reichel, Nürnberger Installateur von Elektroanlagen,
der auch Alarmanlagen verkauft: "Ach so, praktisch den Kunden nebenbei etwas mit
unterschieben?" Mitmachen würde er da nicht und zweifelt auch daran, ob er dazu
verpflichtet werden könnte: "Wir haben ja freie Marktwirtschaft, letztendlich
kann mich da keiner zu irgendetwas zwingen", ist er überzeugt. Ohnehin gäbe es
sicher Betriebe, die darin eine Chance wittern würden. "Genauso wie es z.B.
Privatdetektive gibt, die Ehefrauen oder Ehemänner wegen Ehebruch beobachten.
Davon kann man moralisch halten was man will und könnte sagen: was ist das für
ein Spanner! Aber es gibt genug, die sich da einen Markt suchen. Und so würde es
in der Branche auch laufen, denke ich. Aber ich würde es persönlich eher
ablehnen, ohne jetzt länger darüber nachgedacht zu haben."
Auch bei Frau Halbritter vom Zirndorfer Schlüsseldienst dürften die Behörden
vergeblich auf freiwillige Mithilfe hoffen. Sie beruft sich auf die juristische
Grundlage, "wie bei Notöffnungen: es muss immer ein richterliches Gutachten da
sein. Anders nicht. Solche Sachen, auf die Sie jetzt vielleicht anspielen, da
würde ich sagen nein." Selbst wenn die gesetzlichen Regelungen dazu geschaffen
würden, bleibt sie skeptisch: "Für mich besteht nur eine Pflicht bei Gefahr im
Verzug, und das ist Gefährdung von Menschenleben. Und nichts anderes. Für die
anderen Dinge soll die Polizei ihre Lösungen selber suchen. Und ich denke, das
geht auch. Darüber müssen wir gar nicht diskutieren. Die wissen auch, wie sie wo
reinkommen."
Aufklärung mit Gipsfuß
Möglicherweise überschätzt die Zirndorfer Unternehmerin da die Polizei. Die
Statistik zu dreieinhalb Jahren großer Lauschangriff weist zahlreiche Fälle auf,
in denen das Unternehmen "lange Ohren" scheiterte.
Selbst bei geglückten Lauschangriffen sind kostspielige Pannen vorprogrammiert.
Oft sind es banale Fallstricke des Alltags, über die die BeamtInnen stolpern.
Notwendig sind zunächst aufwendige Vorrecherchen, die der Bericht der
Bundesregierung anhand des oben erwähnten Mordfalles aus Leipzig anschaulich
schildert. Wohl kein Zufall, dass in diesem Paradebeispiel die 15,866 Mark
teuren Abhörmaßnahmen doch zum erhofften Ergebnis führten und der Belauschte des
Mordes überführt werden konnte. Doch bis dahin war es ein weiter Weg.
Zunächst war eine "objektbezogene Aufklärung" nötig: Baupläne des Hauses, der
Grundriss der Wohnung, Nebeneingänge, Stromleitungen (als Energiequelle für die
Abhöranlagen), die Inneneinrichtung der Wohnung, und eventuelle Alarmanlagen
mussten studiert oder überprüft wurden.
Nächster Schritt: die "personenbezogene Aufklärung", deren Ziel nicht nur der
Verdächtigte, sondern auch die Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind waren.
Rund um die Uhr wurde observiert, Lebensgewohnheiten ausgeforscht, Kontakt- und
Bewegungsbilder erstellt und Informationen über die übrigen HausbewohnerInnen
eingeholt. Als unerwartete Hindernisse führt der Bericht auf: den "jungen
Schäferhund" des Verdächtigten, das befreundete "Mitbewohnerehepaar" und den
Gipsarm des Verdächtigten selbst, der diesen fast ständig im Hause festhielt.
Auch der Plan, dem Kind den Schlüssel zu entlocken, musste fallen gelassen
werden. Der hilfsbereite Hausbesitzer, der einen Drittschlüssel anbot, konnte
ohnehin nicht helfen, da die Türe ein neues Sicherheitsschloss hatte.
Gescheitert: der Griff ins Klo
"Nun konnte nur noch eine intelligente Legende weiterhelfen, um die Abhörtechnik
in die Wohnung einzubringen", fährt der Bericht fort. Einer findigen
Einsatzgruppe des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) gelang es, eine
"erfolgsversprechende Legende" auszuarbeiten, mit der "zwei Angehörige des MEK,
die als solche nicht zu erkennen waren" die Wohnung zu guter Letzt doch
verwanzen konnten. Mit Ausnahme des Badezimmers. Dieses mussten sie aussparen,
denn es war "der Zielperson nicht zu vermitteln , dass die von ihm nicht als
solche zu erkennende Abhörtechnik auch im Badezimmer eingebaut werden sollte".
Um ihre so mühe- und phantasievoll ausgesponnene "intelligente Legende" nicht zu
gefährden und den "insoweit berechtigten Argwohn der Zielperson zu zerstreuen",
mussten die MEKler das Badezimmer schließlich unverwanzt lassen. Auch die
besondere Schwierigkeit für Beamte in einer solchen Lage "situationsbezogen
reagieren zu können", hält der Bericht akribisch fest. Dafür verschweigt er
leider, wie Angehörige eines Polizeikommandos aussehen, die "als solche nicht zu
erkennen sind".
Zwar prüft die Bundesregierung zur Zeit die gesetzliche Mitwirkungspflicht von
SchornsteinfegerInnen, Schlüsseldiensten, AlarmanlageninstallateurInnen oder
StromableserInnen. Doch gute Chancen rechnet sie sich dafür selbst nicht aus.
So müssen vielleicht weiterhin gewöhnliche PolizistInnen an ihren
schauspielerischen Künsten feilen, tief in der Verkleidungskiste wühlen oder gar
"intelligente Legenden" ersinnen.
Maike Dimar
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