Raumzeit Home
zeitung für den grossraum nürnberg - fürth - erlangen


Nr. 14             März 2002

 
inhalt
 

 Editorial

Internationales

Staat & Gesellschaft

Meinungen

Regionales

Kulturkritik

Veranstaltungen

Horrorskop

Abonnieren



Suche:



 
Internationales
 

Verschleppt, gefoltert, ermordet: GewerkschafterInnen bei CocaCola in Kolumbien:

Dario Azzelini im Interview mit dem Vorsitzenden der kolumbianischen Lebensmittelgewerkschaft

"Jetzt erst recht!"

"Hand in Hand" heißt eine Jerusalemer Schule, die muslimische, christliche und jüdische Kinder auf eine Zukunft jenseits von Rassismus und Terror vorbereiten soll




 
Staat & Gesellschaft
 

Pleiten, Pech und Pannen beim "großen Lauschangriff"

Sollen Schornsteinfeger künftig Wanzen installieren? Maike Dimar über Kriminalkomödien die das Leben schrieb...

"White Sound" in Motion

Ein Streifzug durch die neonazistische Musikszene in Franken

Mangelnde Distanz von Trinkern

Aber jetzt mal ganz ernsthaft: Das Oktoberfest soll verboten werden




 
Meinungen
 

Monatsrückblick

Kommentar: Wolfgang Schlicht über die Doppelmoral der USA beim Umgang mit Kriegsverbrechen und über den Kanzlerkandidaten aus Bayern

Theories of conflict

Wie begegnet die antikapitalistische Bewegung neuen Herausforderungen? Eine Diskussion zwischen Tute Bianche und Socialist Workers Party




 
Regionales
 

"We are still not amused"

Die Stadt Erlangen will die "Moltke", eine der letzten Refugien alternativen Wohnens, verkaufen

Die NPD will dieses Jahr erneut am 1. Mai in Fürth aufmarschieren

Bündnis ruft zur Blockade auf

Mal Hü mal Hott...

...sagt das Nürnberger Rathaus zur Zukunft des ehemaligen Künstlerhauses

Nazis besorgt über Naziattacke?

Mit Flugblättern wollten Rechtsextreme aus Herzogenaurach die raumzeit unter Druck setzen

"Hören Sie auf mit Ihrer Demokratie"

Mit Tesafilm an Häuserwände geklebte Zettel wurden zum Thema eines Rechtsstreits zwischen einem Literaturclub und der Stadt Nürnberg




 
Kulturkritik
 

SlampoetInnen und Radiotheorie zwischen Buchrücken

Tine Plesch über die neuerschienenen Bücher "Der Lautsprecher" und "Radiokultur und Hörkunst"

Lost in Cyberspace? Radio Z hilft!

Neue Wege für RadiomacherInnen und -hörerInnen sucht der charmante Chaosfunk "Z" im Cyberspace

Make Love and War

Buch: Wie Grüne und 68iger die Republik verändern

Stewart Home: Blow Job

Ein Roman vollgepackt mit Gewalt, Anarchie, Revolution und Sex

Frachtexpress vom Kap bis Kairo

Spieletipp: Spannende Kartenlegespiele

Staat & Gesellschaft
 

Pleiten, Pech und Pannen beim "großen Lauschangriff"

Oder: Wenn der Kaminkehrer dreimal klingelt

Sogar den Teufel sollen sie bannen können: Seit dem 16. Jahrhundert stehen SchornsteinfegerInnen im Ruf Glücksbringer zu sein.

Doch wenn es nach dem Willen der Bundesregierung ginge, könnte es damit bald vorbei sein. Denn geprüft werden soll, ob so genannte Dritte wie SchornsteinfegerInnen, Schlüsseldienste, AlarmanlagenbauerInnen und StromableserInnen gesetzlich dazu gezwungen werden können, ihr Scherflein zum "großen Lauschangriff" beizutragen.

Dann könnte gelten:

Misstrauen Sie Ihrem Schornsteinfeger, der Ihnen diesmal vielleicht kein Glück, sondern Mikrofone ins Haus bringt! Schauen Sie Ihrem Stromableser genau auf die Finger! Nehmen Sie Ihre Alarmanlage unter die Lupe! Und: War der Schlüsseldienst bei Ihnen, obwohl Sie ihn gar nicht gerufen hatten?

Auf die Idee gekommen waren einige Landesjustizverwaltungen. In einem Bericht über die dreieinhalbjährige Praxis des "großen Lauschangriffs" wird deutlich, dass die langen Ohren des Staates oft erst gar nicht an ihren vorgesehenen Ort, sprich das Badezimmer oder den kurdischen Kulturverein kommen. Und sind sie doch installiert, lauern vielfältige Gefahren oder Probleme. Mal quasseln zu viele Leute durcheinander, mal entdeckt die belauschte Bewohnerin die unliebsamen Wanzen und macht sie kurzerhand unschädlich.

Die Berichte und Klagen über technische Schwierigkeiten und Versagen beim Abhören ziehen sich durch den gesamten, 56-seitigen Bericht, den die Bundesregierung Ende Januar dem Bundestag vorgelegt hat. Mehrfach ist zu lesen: "technisch fehlgeschlagen", "nur durch Zeugen verwertbar," "Aufzeichnung misslungen" oder: "fehlgeschlagen, entdeckt", was mit Extrakosten zu Buche schlägt, da die Abhörtechnik ersetzt werden muss.

Klar ist: Das viel gepriesene "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" vom 9. Mai 1998 ist nach wie vor heftigst umstritten, doch hinkt es gewaltig hinter den hoch gesteckten Erwartungen - oder Befürchtungen - hinterher. Von "Wunderwaffe" also keine Spur.

70mal wurde der "große Lauschangriff" angewandt, in 58 % der Verfahren schlug er fehl. Besonders peinlich zugeben zu müssen: "Diese Quote von rund 58% lässt sich zu einem nicht unwesentlichen Teil mit technischen Fehlschlägen sowie sonstigen, nicht vorhersehbaren Entwicklungen im tatsächlichen Bereich erklären."

Oft scheitert die Abhöraktion ganz banal an verschlossenen Türen. "Es ist eben nicht so einfach, wie man es in Filmen sieht, unbemerkt in eine bewohnte Wohnung eine Abhöreinrichtung einzubringen", klagt der Leipziger Oberstaatsanwalt Röger, der mit einem Mord befasst war, in dem Bericht. Ein junger Schäferhund, Sicherheitsschlösser und der Gipsarm der "Zielperson" machten seinen Fall kompliziert und versperrten dem Oberstaatsanwalt bzw. seinen HelferInnen lange Zeit den Zutritt zum Objekt seiner Überwachungsmaßnahmen.

Zeit also, über unkonventionelle Möglichkeiten nachzudenken und die Fantasie schweifen zu lassen. Zum Beispiel über die "Einbeziehung dritter unbeteiligter Personen". Einige Landesjustizverwaltungen griffen den Gedanken bereitwillig auf und spannen den Faden weiter. In den Sinn kamen ihnen Personen, die problemlos Zugang zu Privatwohnungen haben oder eben die technische Finesse stellen, die der Polizei offensichtlich fehlt. Und bemängelten die fehlenden Regelungen für die "Heranziehung sonstiger Dritter, etwa des Schlüsseldienstes, von Alarmanlagenbauern, Schornsteinfegern und Stromablesern", die benötigt würden, "um die verdeckte Installation des technischen Geräts zu ermöglichen".

Nun soll die Bundesregierung "prüfen, ob gesetzliche Mitwirkungspflichten von Dritten beim Einsatz technischer Mittel nach § 100c ff. StPO geschaffen werden können und sollten."

Ein Plan, der bei den anvisierten Mitwirkungspflichtigen ungläubiges Erstaunen, Kopfschütteln und Empörung auslöst.

Glücksbringer in Verruf?

Herr Singer von der Schornsteinfegerinnung Mittelfranken reagiert entsetzt: "Nein, um Gottes willen. Das würde auch rechtlich alle Rahmen sprengen. Wir führen ja im Auftrag des Gesetzes bestimmte Tätigkeiten aus und können ja nicht irgendwo in Liegenschaften unserer Kunden irgendwelche Wanzen installieren."

Kein Wort habe er bisher von seiner Dienstaufsichtsbehörde, dem bayerischen Innenministerium, darüber gehört.

Auch um das Image der KaminkehrerInnen als Glücksbringer und Vertrauenspersonen ist er besorgt: "Wir vom Berufsstand Schornsteinfeger genießen ja bei der Bevölkerung großes Ansehen, sind oft persönlich bekannt. Ich hab zum Beispiel meinen Kehrbezirk in Fischbach, und wenn die Kunden nicht zu Hauses sein können, sagen sie oft: ‚du kennst dich aus, ich leg dir da und dort den Schlüssel hin.’ Das sind persönliche Vertrauensverhältnisse, die man brechen würde.

Singer glaubt nicht, "dass unser Beruf sich dazu hergibt" und würde bei entsprechender Anfrage durch Polizei oder Kriminalamt "zunächst in keinster Weise tätig werden". Erst mal nachfragen, "was da überhaupt im Hintergrund läuft oder was geplant ist von der Berufsführung her" wäre seine Devise, "weil es dann ja schon ans Eingemachte geht."

Darauf angesprochen, wie er bei einer entsprechenden Gesetzesgrundlage handeln würde, lehnt Singer eine freiwillige Unterstützung ab: "Wenn ein Schornsteinfeger heute in ein Haus geht, liegen mal da ein paar hundert Mark herum und dort eine Uhr die 10.000 Mark wert ist. Das ist überhaupt kein Thema, dass man Eigentum der Kunden abstaubt. So vergleiche ich das. Ich würde ja meinen Kunden nicht mehr ins Auge schauen können, wenn ich ihn regelrecht täuschen müsste. Ich hätte ihm eine Abhörwanze installiert und müsste ihm etwas vorgaukeln. Das würde gegen meine Natur gehen, ganz klar."

Empört reagiert auch Herr Reichel, Nürnberger Installateur von Elektroanlagen, der auch Alarmanlagen verkauft: "Ach so, praktisch den Kunden nebenbei etwas mit unterschieben?" Mitmachen würde er da nicht und zweifelt auch daran, ob er dazu verpflichtet werden könnte: "Wir haben ja freie Marktwirtschaft, letztendlich kann mich da keiner zu irgendetwas zwingen", ist er überzeugt. Ohnehin gäbe es sicher Betriebe, die darin eine Chance wittern würden. "Genauso wie es z.B. Privatdetektive gibt, die Ehefrauen oder Ehemänner wegen Ehebruch beobachten. Davon kann man moralisch halten was man will und könnte sagen: was ist das für ein Spanner! Aber es gibt genug, die sich da einen Markt suchen. Und so würde es in der Branche auch laufen, denke ich. Aber ich würde es persönlich eher ablehnen, ohne jetzt länger darüber nachgedacht zu haben."

Auch bei Frau Halbritter vom Zirndorfer Schlüsseldienst dürften die Behörden vergeblich auf freiwillige Mithilfe hoffen. Sie beruft sich auf die juristische Grundlage, "wie bei Notöffnungen: es muss immer ein richterliches Gutachten da sein. Anders nicht. Solche Sachen, auf die Sie jetzt vielleicht anspielen, da würde ich sagen nein." Selbst wenn die gesetzlichen Regelungen dazu geschaffen würden, bleibt sie skeptisch: "Für mich besteht nur eine Pflicht bei Gefahr im Verzug, und das ist Gefährdung von Menschenleben. Und nichts anderes. Für die anderen Dinge soll die Polizei ihre Lösungen selber suchen. Und ich denke, das geht auch. Darüber müssen wir gar nicht diskutieren. Die wissen auch, wie sie wo reinkommen."

Aufklärung mit Gipsfuß

Möglicherweise überschätzt die Zirndorfer Unternehmerin da die Polizei. Die Statistik zu dreieinhalb Jahren großer Lauschangriff weist zahlreiche Fälle auf, in denen das Unternehmen "lange Ohren" scheiterte.

Selbst bei geglückten Lauschangriffen sind kostspielige Pannen vorprogrammiert. Oft sind es banale Fallstricke des Alltags, über die die BeamtInnen stolpern.

Notwendig sind zunächst aufwendige Vorrecherchen, die der Bericht der Bundesregierung anhand des oben erwähnten Mordfalles aus Leipzig anschaulich schildert. Wohl kein Zufall, dass in diesem Paradebeispiel die 15,866 Mark teuren Abhörmaßnahmen doch zum erhofften Ergebnis führten und der Belauschte des Mordes überführt werden konnte. Doch bis dahin war es ein weiter Weg.

Zunächst war eine "objektbezogene Aufklärung" nötig: Baupläne des Hauses, der Grundriss der Wohnung, Nebeneingänge, Stromleitungen (als Energiequelle für die Abhöranlagen), die Inneneinrichtung der Wohnung, und eventuelle Alarmanlagen mussten studiert oder überprüft wurden.

Nächster Schritt: die "personenbezogene Aufklärung", deren Ziel nicht nur der Verdächtigte, sondern auch die Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind waren. Rund um die Uhr wurde observiert, Lebensgewohnheiten ausgeforscht, Kontakt- und Bewegungsbilder erstellt und Informationen über die übrigen HausbewohnerInnen eingeholt. Als unerwartete Hindernisse führt der Bericht auf: den "jungen Schäferhund" des Verdächtigten, das befreundete "Mitbewohnerehepaar" und den Gipsarm des Verdächtigten selbst, der diesen fast ständig im Hause festhielt. Auch der Plan, dem Kind den Schlüssel zu entlocken, musste fallen gelassen werden. Der hilfsbereite Hausbesitzer, der einen Drittschlüssel anbot, konnte ohnehin nicht helfen, da die Türe ein neues Sicherheitsschloss hatte.

Gescheitert: der Griff ins Klo

"Nun konnte nur noch eine intelligente Legende weiterhelfen, um die Abhörtechnik in die Wohnung einzubringen", fährt der Bericht fort. Einer findigen Einsatzgruppe des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) gelang es, eine "erfolgsversprechende Legende" auszuarbeiten, mit der "zwei Angehörige des MEK, die als solche nicht zu erkennen waren" die Wohnung zu guter Letzt doch verwanzen konnten. Mit Ausnahme des Badezimmers. Dieses mussten sie aussparen, denn es war "der Zielperson nicht zu vermitteln , dass die von ihm nicht als solche zu erkennende Abhörtechnik auch im Badezimmer eingebaut werden sollte". Um ihre so mühe- und phantasievoll ausgesponnene "intelligente Legende" nicht zu gefährden und den "insoweit berechtigten Argwohn der Zielperson zu zerstreuen", mussten die MEKler das Badezimmer schließlich unverwanzt lassen. Auch die besondere Schwierigkeit für Beamte in einer solchen Lage "situationsbezogen reagieren zu können", hält der Bericht akribisch fest. Dafür verschweigt er leider, wie Angehörige eines Polizeikommandos aussehen, die "als solche nicht zu erkennen sind".

Zwar prüft die Bundesregierung zur Zeit die gesetzliche Mitwirkungspflicht von SchornsteinfegerInnen, Schlüsseldiensten, AlarmanlageninstallateurInnen oder StromableserInnen. Doch gute Chancen rechnet sie sich dafür selbst nicht aus.

So müssen vielleicht weiterhin gewöhnliche PolizistInnen an ihren schauspielerischen Künsten feilen, tief in der Verkleidungskiste wühlen oder gar "intelligente Legenden" ersinnen.

Maike Dimar