zeitung für den grossraum nürnberg - fürth - erlangen
 
Nr. 7             14. Mai 2001

INHALT

Editorial
Medien
Widerständig
Kommentiertes
Debatten
Literarisches
Schöne Künste
Musik
Veranstaltung
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Editorial
 
Zum Geleit



 
Medien
 
Ausgezeichnet: 7 Preise für Medienmacherinnen aus Internet und Radio


Was aus dem linken Blätterwald herausragt



 
Widerständig
 
Interview mit einem Exbrigadisten aus dem Spanischen Bürgerkrieg


Fürth: Tätowierladen wird zur Nazizentrale


20. Juni: Demo im Internet


Unsere Staatsanwaltschaft schützt auch den Frieden abgerissener Häuser


Ärzte: Internationaler IPPNW-Kongress in Erlangen


Amnesty wird 40 JAhre alt


Urlaubskalender für politisch Aktive


Verfassungsungsbeschwerde: Kriegsdienstgegner besteht auf Meinungsfreiheit


Protest in der BRD: Flüchtlinge in unsichtbaren Ketten


Erlanger Grüne Liste boykottiert Fragebogenaktion: "Haben sie Kontakt zu Personen anderer Staatsbürgerschaft?"


Woche gegen Rassismus und Rechtsextremismus in Fürth



 
Kommentiertes
 
kulinarischer Kommentar zu Schröders Arbeitslosenschelte


Wolfgang Schlicht über Ereignisse des Monatsext


Nürnberger OB zeigt saubere Fingernägel im Internet



 
Debatten
 
Diskussion bei Radio Z: Sterbehilfe wurde in den Niederlanden gesetzlich geregelt


Statement: Heterosexismus in der Linken?


Zum LeserInnenbrief aus Raumzeit No 6



 
Literarisches
 
Leseprobe: 12 Heiligengeschichten für vor dem Einschlafen erzählt von PIGOR



 
Schöne Künste
 
Aufführung im Fürther Stadtheater: Selma oder die Reise um den Tisch


Die Gostenhofer Ateliertage


 
Musik
 
Olu Dara's Album: Neighbourhoodt


CD-Tipps aus der aktuellen Frühjahrskollektion



 
Veranstaltung
 
Der Veranstaltungskalender
Widerständiges

 

"Beleidigung der Bundeswehr"

Revision vom Bayerischen Obersten Landesgericht verworfen - es folgt Verfassungsbeschwerde

Seit nunmehr 2 Jahren läuft ein Strafverfahren gegen Jost Gruber von der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Nürnberg. Er unterzeichnete ein Flugblatt gegen den Krieg der NATO in Jugoslawien, das die Soldaten aufforderte, sich den Befehlen zu entziehen. Vom 10. -12. Juni war die Bundeswehrwanderausstellung "Unsere Marine" in Nürnberg zu sehen. Zu diesen Anlass protestierten Leute aus der Friedensbewegung und von der DFG-VK gegen die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft, wobei sie auch das genannte Flugblatt verteilten.

Im August 1999 stellte das Verteidigungsministerium Strafantrag gegen Jost Gruber. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth beschuldigte ihn, im Flugblatt die Bundeswehr beleidigt und zur Desertion aufgerufen zu haben.
Anfang März 2000 wurde Jost Gruber vom Amtsgericht Nürnberg verurteilt, wogegen er Beschwerde einlegte. Fünf Monate später wurde er am Landgericht Nürnberg verurteilt, der Anklagepunkt "Desertionsaufruf" wurde hier fallengelassen. Gegen die erneute Verurteilung legte der Beklagte Revision ein, die am 19.03.2001 am Oberlandesgericht München verworfen wurde. Aus grundsätzlichen Erwägungen entschloss sich Jost Gruber eine Verfassungsbeschwerde einzureichen: "Der Kernpunkt ist letztendlich die Meinungsfreiheit. Diese zentrale Frage wurde bisher von den Richtern nicht ausreichend betrachtet."


(nach einer Pressemitteilung der dfg-vk)