"Beleidigung der Bundeswehr"
Revision vom Bayerischen Obersten Landesgericht verworfen
- es folgt Verfassungsbeschwerde
Seit nunmehr 2 Jahren läuft ein Strafverfahren gegen
Jost Gruber von der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinte
KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Nürnberg. Er unterzeichnete
ein Flugblatt gegen den Krieg der NATO in Jugoslawien, das die
Soldaten aufforderte, sich den Befehlen zu entziehen. Vom 10.
-12. Juni war die Bundeswehrwanderausstellung "Unsere Marine"
in Nürnberg zu sehen. Zu diesen Anlass protestierten Leute
aus der Friedensbewegung und von der DFG-VK gegen die zunehmende
Militarisierung der Gesellschaft, wobei sie auch das genannte
Flugblatt verteilten.
Im August 1999 stellte das Verteidigungsministerium Strafantrag
gegen Jost Gruber. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth
beschuldigte ihn, im Flugblatt die Bundeswehr beleidigt und
zur Desertion aufgerufen zu haben.
Anfang März 2000 wurde Jost Gruber vom Amtsgericht Nürnberg
verurteilt, wogegen er Beschwerde einlegte. Fünf Monate
später wurde er am Landgericht Nürnberg verurteilt,
der Anklagepunkt "Desertionsaufruf" wurde hier fallengelassen.
Gegen die erneute Verurteilung legte der Beklagte Revision ein,
die am 19.03.2001 am Oberlandesgericht München verworfen
wurde. Aus grundsätzlichen Erwägungen entschloss sich
Jost Gruber eine Verfassungsbeschwerde einzureichen: "Der
Kernpunkt ist letztendlich die Meinungsfreiheit. Diese zentrale
Frage wurde bisher von den Richtern nicht ausreichend betrachtet."
(nach einer Pressemitteilung der dfg-vk)
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