Carpe mortem
Vor wenigen Wochen wurde in den Niederlanden die Sterbehilfe
gesetzlich geregelt. Legaler Mord oder Möglichkeit zum
selbstbestimmten Sterben?
Die Diskussion über die Liberalisierung der Sterbehilfe in
den Niederlanden erregt die Gemüter. Auf der einen Seite
die Angst des Individuums vor einem durch den Medizinapparat endlos
hinausgezögerten Sterben. Auf der anderen Seite eine gesellschaftliche
Analyse: Dass durch das Verwertungs- und Profitmaximierungsprinzip
dieses Gesetz zu einer menschenfeindlichen und inhumanen Praxis
führen wird.
Die raumzeit dokumentiert Interviews und Diskussionsbeiträge,
die bei Radio Z
geführt wurden. (Ausführlicher findet sich diese
Diskussion auf den Seiten des Nürnberger Radiosenders. Auf
dem dortigen Online-Forum
ist die Debatte noch im Gange.)
Michael Bauer, Geschäftsführer des Humanistischen
Verbandes:
Wir befürworten das niederländische Modell nicht uneingeschränkt,
das einmal vorweg. Wir haben in Deutschland eine besondere historische
Situation durch die Euthanasie im Nationalsozialismus. Deswegen
meinen wir, dass es zwar eine gesetzliche Regelung braucht, aber
eine, die restriktiver ist als die niederländische Regelung.
Zu den Gründen: Wir sind für die Selbstbestimmung des
Patienten/der Patientin, weil nach unserer Meinung der Mensch
selbst im Mittelpunkt der Entscheidungen stehen muss. Deswegen
streben wir an, dass eine ganze Palette von Möglichkeiten
angeboten und auch ausgenutzt werden kann. Eine Möglichkeit
davon kann die Sterbehilfe sein, unter ganz bestimmten Voraussetzungen;
aber es ist mindestens genauso wichtig, den Bereich der Schmerzmedizin,
den Hospizgedanken, die Sterbebegleitung auszubauen, um einen
humanen Tod zu ermöglichen, z.B. bei schwerer Krankheit.
Sterbehilfe: Gefahr des Missbrauchs?
Es könnte einen solchen Missbrauch in der Tat geben. Dazu
darf es natürlich nicht kommen. Auch deshalb muss eine gesetzliche
Regelung gefunden werden. Die jetzige Situation ist eine rechtliche
Unklarheit, die auf dem Rücken der Patienten ausgetragen
wird. Die Entscheidung über die Sterbehilfe muss von dem
Betroffenen selber ausgehen und während er diese Entscheidung
trifft, muss er bei klarem Verstand sein. Das ist ganz selbstverständlich
und, ich denke, auch zwingend notwendig. Weiterhin müssten
bestimmte Kriterien eingebaut werden: Dass zwei unabhängige
Ärzte überprüfen, ob die Situation, in der sich
der Patient befindet, tatsächlich hoffnungslos ist. Es kann
nicht darum gehen, Selbstmörder, die aus psychischen Gründen
und aus psychischen Krisen, die vorübergehend und vielleicht
auch heilbar wären, zum Selbstmord kommen wollen, zu helfen.
Das wäre ganz falsch. Es geht nur darum, einen schmerzhaften,
qualvollen, vielleicht für den Einzelnen auch sehr unwürdig
empfundenen Tod zu vermeiden und eine humanere Lösung zu
finden. Oder wenn Sie so wollen, den Zeitpunkt eines Todes, der
ohnehin schon feststeht, etwas nach vorne zu verlagern. Mehr darf
das nicht sein.
Wirtschaftliche Einflüsse?
Es geht uns darum zu ermöglichen, dass Menschen im Prozess
einer sehr schweren Erkrankung, die ein Ende setzen wollen, das
tun können. Wenn sie es wollen. Und natürlich muss geprüft
werden, warum sie das wollen, das ist ganz selbstverständlich.
Es ist auch richtig, zu befürchten, dass da Einflüsse
kommen können. Dass natürlich, wenn sich die Situation
der Krankenkassen noch weiter verschärfen sollte, es möglicherweise
heißt: "Pass auf, du lebst sowieso nicht mehr lange,
lass uns da mal ein Ende machen, dann sparen wir so und so viele
tausend Mark". Das sind ganz grauenhafte Vorstellungen. Um
eben das zu verhindern, muss es eine gesetzliche Lösung geben,
die genau diese Dinge ausschließt.
Dinah Radtke, vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Behinderter
in Erlangen:
Ich bin generell gegen Sterbehilfe, gegen Euthanasie, was wörtlich
übersetzt der schöne Tod heißt. Jemand anderes
entscheidet, wann jemand, der vielleicht behindert oder todkrank
ist, sterben soll. Ich finde, so etwas darf nicht sein. Es darf
niemand anderes über das Leben eines Menschen bestimmen können.
Niemand darf sich die Entscheidung anmaßen, wann jemand anderes
sterben soll.
Akt der Selbstbestimmung?
Ich glaube nicht, dass aktive Sterbehilfe ein Akt der Selbstbestimmung
ist, weil die Rahmenbedingungen prägend sind. Die Lebenssituation
wird beeinflusst durch materielle Nöte, das Gefühl,
für andere eine Belastung zu sein, Ängste, die durch
diese gesellschaftliche Diskussion geschürt werden. Ängste
vor Schmerzen, Atemnot, Abhängigkeit, Hilflosigkeit, dem
Ausgeliefertsein ... Der Druck, der durch die äußeren
Umstände und die Auseinandersetzung mit der Umgebung entsteht,
führt dazu, dass keine wirklichen Möglichkeiten oder
Perspektiven gesehen werden. Sie werden aber häufig auch
nicht aufgezeigt bzw. sind nicht für alle erreichbar. Deshalb
kann mensch nicht von einer eigenen und selbstbestimmten Entscheidung
sprechen.
Wenn jemand eine chronische Krankheit hat, bei der wirklich keine
lange Lebenserwartung mehr vorhanden ist, dann denke ich, dass
Sterbebegleitung notwendig ist, aber nicht Tötung auf Verlangen.
Dass mensch alles tun muss, um der- oder demjenigen den Tod zu
erleichtern, das Sterben zu begleiten und sie/ihn von Schmerzen
zu befreien. Aber ich denke, es darf nie sein, dass mensch jemanden
tötet, selbst wenn es der so genannte Wille ist. Oft
wird gesagt: "Die Situation ist so aussichtslos, da ist der
Tod doch besser". Ich denke, so etwas darf es einfach nicht
geben. Mensch muss wirklich alles versuchen, um die letzten Lebenstage
und stunden angenehm zu machen.
Sterbehilfegesetz als Reproduktion gesellschaftlicher Verhältnisse,
wo Menschen in Nutzbarkeit eingeordnet werden?
Ein wichtiger Punkt. Häufig ist dann folgende Situation:
Wenn es jemandem schlecht geht, dann sagen vielleicht die Ärzte
oder die Verwandten: Dir geht es schlecht und wenn derjenige dann
sagt: "Ich will nicht mehr leben", dann wird vielleicht
doch zu schnell gesagt: "Ja, das können wir verstehen,
wir wollen dir helfen". Aber es geht auch darum, dass vielleicht
andere Interessen dahinter stehen wirtschaftliche, dass es vielleicht
zu teuer ist, noch Schmerzbekämpfung zu machen, oder so wie
sich jetzt manche Kostenträger weigern, die Rechnungen zu
bezahlen. Es wird immer schlimmer: Jemand kann für die letzten
Lebenswochen nicht im Hospiz bleiben, weil die Kassen sagen: "Das
ist zu teuer." Die Frau oder der Mann müssen dann in
ein Pflegeheim, in ein Altenheim, und ich finde so etwas einfach
untragbar. Es ist auch so ein Nutzen abzuwägen: Die Verwandten
ertragen es nicht, eine Sterbebegleitung zu machen und sagen dann:
"Es ist besser, einen schnellen Tod herbeizuführen".
Jetzt vielleicht nicht einmal unbedingt wegen dem Aufwand, sondern
weil es in unserer Gesellschaft lästig ist, mit dem Tod umzugehen
oder sich mit dem Tod auseinander zu setzen.
Euthanasieprogramm der Nazis
Die Erinnerung an das "Dritte Reich" bedeutet für
uns als Deutsche die Pflicht, darauf aufmerksam zu machen, dass
so etwas nicht sein darf. Aus welchen vorgeschobenen Gründen
auch immer. Ich würde auf jeden Fall politisch dafür
eintreten, so etwas zu verhindern. So lange es nicht den Anspruch
auf eine optimale Versorgung gibt und diese gewährleistet
wird, ist eine freie Entscheidung unmöglich.
In der anschließenden Diskussion meldeten sich RedakteurInnen
von Radio Z zu Wort. Ihre Hauptstatements:
Michaela Baetz:
In der aktuellen Diskussion um die so genannte Sterbehilfe steht
das individuelle Selbstbestimmungsrecht im Vordergrund. Unserer
Ansicht nach spielen allerdings die gesellschaftlichen Bedingungen
eine wichtige Rolle. Wenn Leuten der Eindruck vermittelt wird,
nur leistungsfähige Menschen seien wertvoll und wer krank
und alt ist, fällt anderen sowieso nur zur Last, dann wird
den Leuten quasi nahegelegt, ihrem Leben ein Ende zu machen. Hinter
der Forderung nach der Legalisierung der so genannten Sterbehilfe
in der BRD stehen wirtschaftliche Interessen und Bedürfnisse
der medizinischen Forschung. Diese Faktoren müssen beleuchtet
werden. Zudem halten wir eine linke Debatte für wichtig,
jenseits der Kritik der Kirchen (Nur Gott kann Leben nehmen und
geben) und der BefürworterInnen der Sterbehilfe (Jeder hat
ein Recht auf Selbstbestimmung).
Pointy:
Wenn ein unheilbar kranker Mensch, dessen Leben nur noch aus
Leiden und Ertragen besteht, unter den gegebenen Umständen
sterben möchte, finde ich das natürlich verständlich.
Allerdings stellt sich da die Frage, ob mittels Umverteilung vorhandener
Gelder nicht ein weitgehend leidensfreies Sterben möglich
wäre. Eine aktive Sterbehilfe, also das gezielte Töten
eines Menschen, umgeht die vorhandenen Probleme (vor allem den
Personalmangel in den Krankenhäusern und Altenheimen) auf
unverschämt einfache Weise. Grundsätzlich würde
ich mir wünschen, dass das Thema Tod endlich enttabuisiert
wird und somit wieder mehr zur "Familiensache" wird.
Es ist doch wohl wichtiger für uns alle, das Abschiednehmen
und Gehen Lassen zu lernen, als das "fachgerechte Entsorgen"
von Menschen.
Michael Beck:
Sterbehilfe bedeutet für mich Sterbebegleitung, wie sie
in Hospizen praktiziert wird, nicht "aktive Tötung",
wie sie jetzt in den Niederlanden legalisiert wurde.
Mensch sollte dafür kämpfen, die unwürdigen Bedingungen,
unter denen viele Menschen leben und sterben, zu ändern.
Dazu gehört beispielsweise eine Unterstützung der Hospizbewegung.
Es ist ein Unding, dass die Krankenkassen sich häufig weigern
das Hospiz zu bezahlen, die Menschen dann in Pflegeheime müssen.
Schmerztherapie muss gefördert und vorhandene Mittel endlich
richtig eingesetzt werden. In der Praxis ist es so, dass Menschen
sterben wollen, weil sie niemanden zur Last fallen wollen, sie
nichts mehr "leisten" können, weil sie Angst vor
Schmerzen haben, weil sie einsam sind. Das gilt es zu beheben.
Zum Schluss möchte ich noch kurz Oliver Tolmain zitieren:
"Es ist kein Zufall, dass die Protagonisten der Euthanasie'
unter den Ethikern zumeist auch Befürworter einer unbeschränkten
Anwendung gentechnischer und reproduktionsmedizinischer Verfahren
sind. Die Bioethik propagiert die Optimierung des Körpers
(und in absehbarer Zeit wahrscheinlich auch die des Gehirns)".
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