| AntimilitaristInnen
vor Gericht
Blockade
der Rhein-Main-Airbase führte zu Einstellungen und Verurteilungen
Am
30. Mai 1999 blockierten 32 AntimilitaristInnen die Zufahrt der Rhein-Main-Airbase
nahe Frankfurt. Nach einer halben Stunde begann die Räumung durch
ca. 100 PolizistInnen, die erkennungsdienstliche Behandlung durch Videokameras
und der Abtransport in das Gefängnis Klapperfeldstr. in Frankfurt.
Die
KriegsgegnerInnen setzten sich zusammen aus DFG-VKlerInnen, christlichen
BürgerInnen und AktivistInnen, die gerade mit der Karawane in Richtung
Köln zu den EU- und G8-Gipfeln unterwegs waren. Die Aktion sollte
auf den schon zwei Monate andauernden NATO-Angriffs-Krieg gegen Jugoslawien
aufmerksam machen und verhindern, dass - zumindest für 90 Minuten,
während die Leute da saßen bzw. weggräumt wurden - der
Nachschub an Treibstoff zur Betankung der Bomber auf dem Balkan weiterrollt.
Die Aktion fand drei Wochen vorher schon einmal statt, wobei, wie auch
beim zweiten Mal, zur Desertion aufgerufen wurde.
Bei
allen beteiligten BlockiererInnen gingen Bußgeldbescheide von 136,-
DM wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein. Dagegen legten
viele Widerspruch ein, was dazu führte, dass sie kurz vor der Verjährung
am 30. Mai zu einer "Hauptverhandlung über Einspruch gegen Bußgeldbescheid
wegen einer Ordnungswidrigkeit (OWi)" geladen wurden. Insgesamt 15 Verhandlungen
von AktivistInnen aus der ganzen BRD standen im Mai an, die allesamt vom
DFG-VK in Frankfurt betreut wurden. Ein Anwalt half in rechtlichen Fragen
weiter. Zusätzlich fanden drei Vorbereitungstreffen statt, auf denen
die Strategien der einzelnen Betroffenen durchgesprochen werden.
Zwei
dieser Verhandlungen wurden im Vorfeld eingestellt, zwei, gegen eine Ordensfrau
am 3. April und gegen Bruni am 19. Mai, erst vor dem Richter selbst. Am
8.Mai, d.h. am Tag des Kriegsendes 1945, wurden drei, am 19.Mai zwei Leute
(Georg und Markus), am 23.5 Torsten und am 26.5 Michael, Tuncay und Sorica
zur Zahlung der OWi verurteilt. Die Begründungen dafür waren
unterschiedlich: Zwei Richter warfen den Anti-MilitaristInnen vor, dass
diese Aktion sowieso nicht geeignet waren, den Krieg zu verhindern. Richter
Mundhenke - Alt-68, Zivildienstbetreuer und angeblicher Kriegsgegner -
meinte dagegen, dass wir zwar recht hätten, aber es ginge ja um das
Versammlungsrecht und da wurde eben nicht rechtzeitig angemeldet.Am 12.
Mai hätten eigentlich die Verhandlungen gegen Jost aus Nürnberg
und Detlev aus Frankfurt stattfinden sollen. Da aber eine Zusammenlegung
beantragt wurde und Richter Timm auch schon von Detlev, dem spitzfindigen
und gewitzten angehenden Juristen gehört hatte, schlug der Vorsitzende
eine Verlegung in den Hochsicherheitstrakt vor. Dies und die Aussage von
Richter Timm gegenüber Jost vor Beginn der Verhandlung, dass er überhaupt
nichts vom Krieg und dem ganzen Quatsch hören wolle, führte dazu,
dass beide einen Befangenheitsantrag stellten. Der Ausgang des Prozesses
der beiden steht bis zum Redaktionsschluss noch aus, da bisher kein weiterer
Gerichtstermin angesetzt wurde. Timm war kurioserweise am 19. 5 für
eine Einstellung verantwortlich!
Bei
den Einsprüchen und den Hauptverhandlungen ging es den KriegsgegnerInnen
um eine Konfrontation mit der Justiz und nicht darum, sich vor der Zahlung
von ein paar Mark Strafe zu drücken.
Die
Argumentationskette ist relativ einfach: Der Staat begeht ein Verbrechen,
indem er einen verfassungsrechtlich illegalen und dadurch strafbaren Krieg
führt. Die Schuldigen werden zu dieser Zeit - wie auch heute noch
- nicht an diesem Tun gehindert bzw. strafrechtlich verfolgt, und somit
ist es die Pflicht des Bürgers, alles gegen diesen Krieg zu unternehmen,
d.h. eine Straftat zu vereiteln. Dies ist das sog. Notstandsrecht bzw.
die Notwehr. Dabei können - vor dem Gesetz - auch Ordnungswidrigkeiten,
wie etwa eine Blockade der Infrastruktur des Krieges, bzw. Straftaten,
wie etwa der Aufruf zur Desertion - da, wenn kein Soldat mehr kämpft,
auch kein Krieg mehr geführt werden kann - begangen werden, die dann
in diesem Fall juristisch nicht zu verfolgen und zu belangen sind. Bei
einer Einstellung des Verfahrens versucht sich der Richter /die Richterin
aus der Verantwortung zu stehlen, da so keine Entscheidung getroffen wird
sondern nur bewiesen wird, dass das Gericht kein Interesse mehr an der
Weiterverfolgung hat. Dies wurde von den zur Verhandlung geladenen nicht
angestrebt. Die Kosten des Verfahren belaufen sich übrigens auf ca.
65,-. Die meisten der Beteiligten würden es wieder tun....
Pedersen
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