"Gläserner Patient" oder "Gläsernes
Gesundheitswesen?"
Eindrücke zur Tagung vom 7. Juni in Bielefeld
Der Gesundheitspass nimmt Gestalt an. Die Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt konnte sich mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen,
mit Ärzteorganisationen, Krankenhäusern und Apotheken
- nicht aber mit PatientInneninitiativen - auf dessen Einführung
einigen. Im Zuge des Lipobay-Skandals veröffentlichte das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Pläne für den
Gesundheitspass, der - so BMG - Todesfälle, die durch Medikamenteninteraktion
entstehen, vermeidbar macht.
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Im selben Atemzug wird allerdings festgestellt, dass auch Doppeluntersuchungen
als Zusatzbelastung für die Solidargemeinschaft nicht mehr
tolerierbar seien. Pauschal wird uns weisgemacht, der Gesundheitspass
mache uns endlich zu dem mündigen Patienten, der zu sein
wir schon längst gefordert hatten. Kritische Stimmen werden
besänftigt durch Datenhoheitsversprechungen für PatientInnen.
Doch gerade beim Umgang mit persönlichen Daten ist Weitsicht
gefragt; beweisen doch Erfahrungen ein hohes Missbrauchspotenzial.
So ist die ärztliche Schweigepflicht zwar klar geregelt -
die Praxis belegt jedoch enorme Mängel. Andere Erfahrungen
reichen noch weiter: Kritische Sozialwissenschaftler wiesen nach,
dass die Nationalsozialisten nur durch akribische Dokumentation
ihre Macht festigen und die Tötung von Menschen bürokratisch
organisieren und durchführen konnten. Im Dritten Reich ging
jeder Vernichtungsaktion eine Klassifizierung von Menschen voraus.
Dies ist Beweggrund genug, sich diesem Thema auch heute kritisch
zu widmen. Um Informationslücken zu schließen, luden
die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP) und
andere Gesundheitsinitiativen zur Tagung ein: "Gläserner
Patient oder gläsernes Gesundheitswesen".
Ziel: die elektrische Patientenkarte
Wie wird die Gesundheitskarte aussehen? Zunächst geht es
um eine begrenzte Karte als "freiwilliges" Angebot.
Diese soll nur die unveränderlichen Daten speichern, d.h.
den Notfalldatensatz mit Angaben zur Blutgruppe, Impfstatus, Allergien
und die Identifikation des Patienten, nicht aber laufende Behandlungsdaten.
Längerfristige Zielvorstellung ist die elektronische Patientenakte,
auf der sämtliche medizinisch relevanten Daten Platz finden
sollen. Dabei soll der/die PatientIn entscheiden, welche Daten
aufgenommen oder gelöscht werden und welche Daten welchem
Leistungserbringer zugänglich gemacht werden. Jederzeit hätten
die PatientInnen die Möglichkeit, Daten auf der Karte einzusehen
und bekämen somit einen Überblick über erbrachte
Leistungen und entstandene Kosten. So zumindest wird Mündigkeit
beim BMG deklariert. Das BMG verspricht weiter, dass keine zentral
gespeicherten Datensammlungen über PatientInnen entstehen.
Jährliche Einsparungen sollen sich auf 452 Mio. Euro belaufen.
Auf der Tagung stand Kritik zur Patientenkarte auf der Tagesordnung,
so von der Referentin Rena Tangens. Grundsätzlich fallen
der Datenschützerin zwei Punkte ein: Der bedeutsamste sei,
dass es keine unwichtigen Daten gibt. Daten werden generell über
einen langen Zeitraum hinweg gespeichert, was zumindest ein Konfliktpotenzial
in sich birgt. Sobald Informationen auf einer Datenbank vorliegen,
entstehen Begehrlichkeiten. Das Risiko, dass tatsächlich
zur Minimierung der Kosten von Krankenkassen auf diese Daten zurückgegriffen
wird, sollte nicht vernachlässigt werden. Auch das geschützte
Fach auf der Patientenkarte, zu dem es nur einen erschwerten Zugang
gibt, nahm die Referentin unter die Lupe und verdeutlichte ihre
Bedenken an einem Beispiel: Wenn ein Medikament verordnet werden
soll, das mit einem anderen, das im Geheimfach steht, Wechselwirkungen
auslöst, wird ein Warnsignal ausgegeben. Rena Tangens ist
sicher, dass Ärzte schnell herausfinden werden, mit welchem
Medikament ein solches Warnsignal hervorgerufen werden kann, um
zu sehen, was im geschützten Bereich der Patientenkarte vorliegt.
Auch den Grundsatz der Freiwilligkeit stellt Rena Tangens in Frage:
Es werde sicherlich Sanktionsmöglichkeiten gegen Menschen,
die ihre Daten nicht herausgeben wollen, geben. Gerade im Gesundheitsbereich
erteilten PatientInnen ihre Zustimmung obwohl häufig nur
unzureichend informiert. Zudem werden PatientInnen in einer Notlage
oder auf Grund des herrschenden Wissensgefälle eher geneigt
sein, Daten Preis zu geben, ohne mögliche Konsequenzen überdacht
zu haben.
Die Zweckmäßigkeit in Frage gestellt
Grundsätzlich steht für Rena Tangens die Zweckmäßigkeit
des Gesundheitspasses in Frage, weil eine Datensammlung in erster
Linie einer Kategorisierung dient und nicht der Steigerung der
Urteilskraft. Der Medizinjournalist Klaus-Peter Görlitzer
schloss sich dieser Haltung an. Ausgewertete Daten liefern seiner
Auffassung nach eine Begründung für gezielte Programme
zu Präventions- und Rationierungsmaßnahmen, die nicht
unbedingt medizinisch indiziert seien. Er machte in seinem Vortrag
auf sozialpolitisch riskante Optionen aufmerksam. So befürchtet
er mit dem Kommen der Patientenkarte ein bequem einsetzbares Zuteilungsinstrument,
z.B. zur Beschränkung freier Arztwahl oder zur Kontrolle
des Verhaltens von Ärzten. Unklar ist, darin sind sich alle
Datenschützer einig, wo die Datensicherheit bleibt, wenn
eine Patientenkarte verloren geht und sensibelste Daten in Umlauf
geraten.
Ein weitere Gegenrede fragte nach der Zuverlässigkeit der
gespeicherten Daten. Auf elektronischem Wege können sich
Fehler wesentlich leichter und schneller verbreiten. Als Ergebnis
der Tagung hält die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen
fest, dass das Thema Datenschutz in dem seit langem geforderten
PatientInnenschutzgesetz verstärkt eingebracht werden muss.
BürgerInnen müssten umfassend über Risiken und
Folgen informiert werden und auf die Ausgestaltung des PatientInnenpasses
müsste verstärkt Einfluss genommen werden. Mit dieser
neueren Entwicklung im Gesundheitswesen ergibt sich ein zusätzlicher
Grund, die Stärkung von PatientInnenberatungsstellen zu forcieren.
Anja Link
"Scheinsicherheit Patientenpass"
Interview mit Daniel Rühmkorf, Vorsitzender des Vereins
Demokratischer ÄrztInnen und Ärzte e.V.
Anja Link: Seitens des BMG wird davon ausgegangen,
dass sich durch die Einführung des Gesundheitspasses
die Qualität medizinischer Versorgung verbessern wird.
Können Sie als Arzt sagen, dass dies der richtige Ansatzpunkt
ist und dass diese Hoffnung sich durch Einführung des
elektronischen Gesundheitspass auch erfüllen wird?
Daniel Rümkorf: Natürlich bietet die elektronische
Patientenkarte einige Vorteile, die auch bei der Medikamentenvergabe
zu finden sind. Die Frage ist, ob es tatsächlich so
ist, dass alle diese Probleme - das BMG sprach von mindestens
12.000 Todesfällen pro Jahr durch Medikamentennebenwirkung
- damit aufgehoben werden. Das BMG sagt, sie gehen davon
aus, dass 90 % der Krankenversicherten sich freiwillig eine
Karte besorgen werden. Meines Erachtens nach ist dies utopisch.
Ich glaube, es sollte darum gehen insbesondere chronisch
kranke Patienten mit einer Patientenkarte auszustatten und
gerade bei ihnen eine sorgfältige Medikamentenverordnung
zu überprüfen. Jemand der eigentlich nur selten
krank ist, wird kaum Medikamenteninteraktion befürchten
müssen.
A.L.: Es ist auch die Rede davon, dass im Notfall
diese Daten verfügbar sein sollen. Ist das für
sie ein schlagendes Argument?
D.R.: Es geht bei diesem Notfallfeld darum, dass
dann doch Daten weitgegeben werden, für die normalerweise
keine Einwilligung vom Patienten da ist. Es geht um die
Frage der Datenhoheit. Darf der Arzt einen Patienten bevormunden
oder nicht. Hier ist es sicherlich wichtig, sich zu überlegen,
ob es richtig, die Patientenautonomie in den Vordergrund
zu stellen oder ob es richtig wäre, zu sagen: "Wenn
ein Patient im Medizinbetrieb drin ist und ein Medikament
verordnet bekommen hat, dann muss ich auch schauen, ob er
nicht seine Medikamente einspeichern lassen muss".
A.L.: Könnten Sie sich als Arzt auf diese Daten
generell verlassen?
D.R.: Das Problem ist, dass mir dieser Patientenpass
eine Scheinsicherheit bietet. Ich habe das Gefühl,
ich kenne alle Medikamente, die der Patient nimmt, auch
wenn er zur Apotheke geht und sich nicht verschreibungspflichtige
Medikamente holt. Mich darauf verlassen als Arzt, würde
ich persönlich nicht. Ich glaube, das Wichtigste ist,
dass wir eine vernünftige hausärztliche Versorgung
haben und dass alle Daten über einen Patienten beim
Hausarzt zusammengeführt werden und dieser mit dem
Patienten sowohl Medikamentenverschreibung, als auch Therapieplanung
durchgeht.
A.L.: Es wird im Zusammenhang mit dem Gesundheitspass
immer wieder das Schlagwort Leistungstransparenz genannt.
Inwieweit sehen Sie hier eine Form von Leistungskontrolle
und können Sie hier auch Sinn und Zweck für die
Praxis erkennen?
D.R.: Wenn es wirklich so wäre, dass die patientenbezogenen
Daten vom Arzt an die Kasse gingen, wäre es möglich,
dass die Kasse sagt, okay, ich habe dein Arbeiten überprüft
und kann sagen, sie ist in Ordnung oder nicht. Das wird
aber aller Voraussicht nach nicht passieren. Es gibt einen
riesigen Widerstand dagegen. Die Ärzte sagen, ein Patient
geht zu seinem Arzt und was der rausfindet, ist alleine
Sache von Arzt und Patient und geht die Krankenkasse, auch
wenn sie zahlt, nichts an. Das ist die Frage, inwieweit
dieses Vertrauensverhältnis aufgehoben werden soll,
um eine bessere Leistungskontrolle erzielen zu können.
Es geht hauptsächlich darum, dass wir ein Kommunikationsproblem
im Gesundheitswesen haben. Und das geht von Seiten des Niedergelassenen
aus. Sowohl zu seinen Kollegen in ambulanter Praxis, in
der Klinik, zu den Krankenkassen und zu seinen Patienten
ist die Kommunikation unterbrochen. Was wir jetzt versuchen,
ist eine High-Tech-Lösung, die es so nicht geben müsste,
wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis in Ordnung wäre
und wenn wir eine hausärztliche Versorgung hätten,
die dafür Sorge tragen würde, dass das, was an
Daten über einen Patienten im Gesundheitswesen erfasst
wird, nachher bei ihm auch wieder zusammenläuft.
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