Auge um Auge
In Nürnberg startet ein neues Pilotprojekt in Sachen Videoüberwachung
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Lokaltermin für die Raumzeit. Der Ort: Der Ausgang der Nürnberger
Königstorpassage in Richtung Innenstadt. Ein Schild macht
uns darauf aufmerksam: Dieser Bereich wird videoüberwacht
- Zu unserer Sicherheit. Die meisten PassantInnen bemerken jedoch
weder diesen Hinweis noch die Kamera, die in luftigen 15 Metern
Höhe "zu ihrer Sicherheit" angebracht ist. Schwenkbar
soll sie sein, mobil und per Funk steuerbar. Gerichtet ist sie
auf einen höchst unsicheren Ort: In diesem Stadtbereich sollen
sich Raubüberfälle häufen, auch wenn wir das im
hellen Mittagslicht gar nicht glauben mögen. Aber angenommen,
es sei abends, Mann mit Aktentasche käme vom Bahnhof her
aus der Unterführung, Räuber spränge aus der Deckung
heraus auf den Weg, um ihm die Tasche zu entreißen. Doch
der Blick nach oben ergibt Überraschendes: Die Kamera "sieht"
uns gar nicht an. Wir verändern unseren Standort so lange
nach links, bis wir exakt frontal vom Objektiv erfasst werden...
Jetzt! Nun stehen wir vor der Betoneinfassung des Portals zur
Unterführung. Eine Bierlache, Zigarettenkippen am Boden.
Der Ort, an dem häufig Obdachlose stehen, Bier trinken, rauchen
und gelegentlich einen Euro schnorren. Raubüberfälle?
Mitte September präsentierte Innenminister Beckstein in
seiner Heimatstadt stolz die "hochmodernen, funkgesteuerten
digitalen Videoüberwachungsanlagen" als Pilotprojekt.
Ihre Linse richten die zwei Kameras auf drei Bereiche: die Königstorpassage,
Königstraße und die angrenzende Luitpoldstraße
- für zunächst drei Monate.
Für Nürnberg, die "sauberste Stadt" Bayerns
sein will, fügt sich das neue Vorzeigeprojekt nicht schlecht
in die örtlichen Sicherheitskonzepte. Schließlich hat
man die Homepage www.saubere-stadt.de für sich gepachtet
und war vor zwei Jahren Siegerin in Becksteins Wettbewerb "Saubere
Stadt".
Und im Konzept "Saubere Stadt", maßgeblich von
Stadtrechtsdirektor Frommer mitgestaltet, wurde ja gerade die
Königstorpassage als problematisch charakterisiert. Dort
hieß es: "Sie ist abgesehen von ursprünglichen
baulichen Mängeln einem Niedergang ausgesetzt, der mit der
Qualität der Läden und Imbissbetriebe, mit den Werbeanlagen,
mit mangelnder Sauberkeit und Beleuchtung und mit dem Aufenthalt
von beschäftigungslosen Personen zu tun hat."
Der Niedergang des Ortes und der Aufenthalt "beschäftigungsloser
Personen": ein direkter Zusammenhang?
In der Begründung des bayerischen Innenministeriums für
die Standortwahl der Kameras liest sich das weniger deutlich.
Sie stützt sich auf die Statistik: Eine "erhöhte
Belastung mit Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Sicherheitsstörung"
sei in den angegebenen Bereichen zu verzeichnen.
Dabei haben sich die Königstorpassage und die angrenzende
Königstraße, früher oft als "Schandfleck"
betitelt, in der Vergangenheit kräftig gemausert. Ein repräsentativer
Ankunftsort für TouristInnen und zahlungskräftige BesucherInnen
soll dort entstehen.
Einstmals war es ein Ort, wo sich das Leben in all seinen Facetten
abspielte. Eben auch mit Punks, Drogenuser, Obdachlosen und anderen
als "stören" stigmatisierten Menschen.
Davon geblieben ist wenig. Die Kontrolldichte ist hoch, die soziale
Ausgrenzung schreitet voran. Der vielbeschworene "Schandfleck
am Eingang der Stadt", das KOMM, wurde zum Veranstaltungsort
K4 zurechtgestutzt. Heute ziert eine kühl wirkende Glas-Metall-Konstruktion
mit Touristeninformation das Einfallstor zur Innenstadt.
Wer sich dort länger aufhält oder aus dem Raster des
"deutsch" und "normal aussehenden" Menschen
fällt, muss mit Polizeikontrollen rechnen. Wer es vorzieht,
sein Bier nicht im Straßencafe zu schlürfen, sondern
aus der Dose zu zischen, sich gar auf dem städtischen Asphalt
niederzulassen, kann des Platzes verwiesen oder wegen des Tatbestands
des "Lagerns" belangt werden. Eine der vielen Möglichkeiten
von Ordnungswidrigkeiten, die sich laut Innenministerium in den
nun überwachten Bereichen häufen.
Ganz eindeutig "eine Angelegenheit des Freistaates Bayern"
seien die neuen Anlagen, so auch Nürnbergs Stadtrechtsdirektor
Hartmut Frommer: "Nach dem Gesetz ist die Überwachung
öffentlicher Räume für die Polizei überhaupt
nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich und davon
hat jetzt der Freistaat Bayern zunächst einmal für eine
Probephase Gebrauch gemacht."
Möglichkeiten wecken Begehrlichkeiten
Videoüberwachung ist umstritten, ihr Erfolg fraglich. Das
Innenministerium verweist auf das Pilotprojekt in Regensburg,
wo vor zwei Jahren neun Kameras auf öffentliche Plätze
gerichtet wurden. Erfolgreich, wie die Regensburger Polizei sagt,
die auf die gesunkene Kriminalität in den überwachten
Gebieten hinweist. Nur eine Verlagerung in andere, nicht überwachte
Bereiche, meinen KritikerInnen. Die bayerischen Grünen bemängeln,
dass es keine wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojekts in
Regensburg gab.
Gründe für erhöhte Kriminalitätsstatistiken
gibt es viele. Im Fall der genannten Orte in Nürnberg häufen
sich verschiedene Faktoren. Ein belebter Ort, der zunehmend repräsentativ
wirken soll. Das heißt: niedrige Eingreifschwellen, starke
Polizeipräsenz, ein "hartes Durchgreifen" auch
bei Bagatelldelikten oder"abweichendem Verhalten".
Hinzu kommt die Nähe zum Bahnhof, was die Häufung von
Ordnungswidrigkeiten wie z.B. das Verlassen des ihnen zugewiesenen
Landkreises von AsylbewerberInnen begünstigt.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum? Der Einschnitt
in die Rechte der auch zufällig Beobachteten ist beträchtlich,
der Erfolg zumindest fraglich. Rechtsanwalt Rolf Gössner,
Autor des Buches "Big Brother & Co.": "Selbst
wenn man die Vorstellungen der Betreiber dieser Videoüberwachung
nimmt, ist Videoüberwachung kontraproduktiv. Da Videokameras
keine Kriminalität verhindern, wird Kriminalität lediglich
in andere Stadtbereiche verdrängt, wo weniger kontrolliert
wird. Dort kommt es eventuell zu einer Kettenreaktion: Es wird
auch mit Videoaufzeichnungen aufgerüstet. Das heißt
also letzten Endes möglicherweise in Zukunft flächendeckende
Videoüberwachung."
DatenschützerInnen melden immer wieder Bedenken an, verweisen
auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung, auf
den möglichen Missbrauch der gesammelten Daten und die um
sich greifende Datensammelwut. Bedenken, die Stadtrechtsdirektor
Frommer nicht gelten lässt: "Im neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz
gibt es eine neue Regelung, in der die Videoüberwachung vorgesehen
wurde, und das enthält auch eine relativ präzise Datenschutzregelung."
Dass diese Regelung "nicht ganz unumstritten" ist,
räumte Frommer am Tag der Vorstellung des Nürnberger
Pilotprojekts ein. Doch: "Ich weiß, dass die Nürnberger
Polizei im Augenblick im engen Kontakt mit dem bayerischen Datenschutzbeauftragten
ist. Damit soll auch erreicht werden, dass die ganze Maßnahme
datenschutzrechtlich völlig sauber ist."
Darauf angesprochen, reagierte der stellvertretende Datenschutzbeauftragte
perplex: "Die Polizei hat sich wegen der Planung der Videoüberwachung
nicht an uns gewandt, uns in diese Planung auch nicht einbezogen.
Wir haben vielmehr von dritter Seite vor ca. einem Monat von diesem
Vorhaben erfahren und uns daraufhin an das Polizeipräsidium
Mittelfranken gewandt und um Stellungnahme gebeten." Auch
einen Monat später war diese Stellungnahme noch nicht beim
Datenschützer eingetroffen
Doch rechtliche Bedenken erwartet auch er nicht. Grund dafür:
die Videoüberwachung in Regensburg. Was zunächst absurd
klingt, liest sich in der Pressemitteilung des Innenministeriums
so: "Nach erfolgreichem Abschluss des Modellprojekts wurde
im September 2001 in das Bayerische Polizeiaufgabengesetz die
Befugnis aufgenommen, an Kriminalitätsschwerpunkten unabhängig
vom Bestehen einer konkreten Gefahrenlage oder zur Verwendung
für die Beweissicherung bei der Verfolgung von Straftaten
auch Videoaufzeichnungen durchzuführen."
Eine Aufweichung der bisherigen Gesetzeslage also, wie sie seit
Jahren bundesweit zu beobachten ist.
Wem gehört die Stadt?
Videoüberwachung ist nur ein Element bei der Umgestaltung
der Stadt zu einem idealen Dienstleistungs-, Wirtschafts- und
Tourismusstandort. In diesen Konzepten ist kein Platz für
Armut und "Fehlverhalten". Stadtrechtsdirektor Frommer:
"Diese öffentlichen Räume sollen durchaus von allen
Gruppen benutzt werden, aber jeder hat sich darin eben angemessen
zu verhalten, er hat nicht zu viel Recht in Anspruch zu nehmen."
Genau solche Äußerungen belegen für Rechtsanwalt
Gössner eine der großen Gefahren der Videoüberwachung.
"Wenn sich die Bürger beobachtet fühlen, erfolgt
ein latenter Anpassungsdruck. Unkonventionelles oder unangepasstes
Verhalten werden möglicherweise verkümmern und aus dem
Stadtbild verschwinden."
Der Bremer Jurist sieht uns auf dem Weg zu einer präventiven
Kontrollgesellschaft, in der Überwachungskameras nur ein
Teil der zahlreichen präventiven und repressiven Möglichkeiten
der Polizei seien: Vertreibung sozialer Randgruppen aus den Innenstädten
per Platzverweis, per Aufenthaltsverbot oder per Ingewahrsamnahme.
Das sinkende Sicherheitsempfinden in der BRD stehe dabei in keinerlei
Verhältnis zur objektiven Sicherheitslage, urteilt er.
Tatsächlich werden Ängste bewusst geschürt, bestimmte
Personengruppen zum "Sicherheitsrisiko" erklärt.
In einer Sicherheitsbefragung in Erlangen wurde beispielsweise
gefragt: "inwieweit stellen die folgenden Punkte in Ihrer
Wohngegend heute ein Problem dar?". Zur Auswahl standen u.a.:
"Gruppen von Jugendlichen, die Anwohner / Passanten stören
oder belästigen", "Drogenabhängige",
"Betrunkene" und "Fliegende Händler, Haustürgeschäfte".
Maßnahmen, wie das Aufstellen von Kameras, hält Gössner
für "eine Art von Instrument der Szenebekämpfung":
"Es handelt sich z.B. im Drogen- oder Obdachlosenbereich
letztlich um Instrumente der sozialen Säuberung von Innenstädten,
Konsummeilen, besseren Stadtteilen und Wohngegenden. Folge dieser
Ordnungspolitik ist nicht der Ansatz einer Lösung der zugrundeliegenden
sozialen und ökonomischen Probleme, sondern letztlich deren
Verschärfung und Eskalation."
Maike Dimar
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