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         zeitung für den grossraum nürnberg - fürth - erlangen
 
Nr. 3             Dezember 2000
INHALT

Editorial
Top Themen
Kommentar & Diskussion
Partisanen
Kulturrevolution
Glosse
Staat & Bewegung
Buch & Ausstellung
Zeitvertreib
Adressen
Impressum
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Editorial

Liebe LeserIn
Liebesbriefe und Abschied bis Februar... 


Top Themen

Die Linke ist angeekelt!
Interview um und über die Wahlen in den USA

In the Belly of the Beast:
Dem Aufstand in Seattle folgte die Repression gegen die US-Linke

"Chef, ich habe es für Dich getan"
Vor 20 Jahren: Die "schwierigen" Ermittlungen gegen den rechtsextremen Mörder Karl-Heinz Hoffmann

Tatort Zivilcourage
§129a Ermittlungen gegen Passauer Antifaschisten


Kommentar & Diskussion

Keine Klasse im Nahen Osten??
Diskussion: Linker Antisemitismus oder internationalistische Solidarität?  

Dem Ochsen ist das nicht gestattet
Kommentar von Moshe Zuckermann zu Israel und der deutschen Linken

Kommentierter Monatsrückblick
Wolfgang Schlicht blickt zurück 

Die Maßnahme
Tagebuch einer Qualifizierungsmaßnahme

"Linke Mythen in bunten Tüten"
Meinung: Tomek mags nicht tanzen lassen


Partisanen

Frauen in der Resistenza
Die historische Bedeutung weiblichen Widerstands in Italien 

In den Untergrund zu müssen war wie eine Beförderung
Die Geschichte der Partisanin "Mirka" 

"Obenauf die Kartoffeln, darunter die Flugblätter"
Giacomma Castagnetti: Als "Staffetta" in der Resistenza


Kulturrevolution

Mipsel Ritop Smorp
Projekt Log.in: Vernetzung als Kunstform

Female Sequences
Feminismus - Pop - Widerstand - Diskurs in Österreich 

Internationale Hofer Filmtage 2000


Rotes Haus
Eine unverkrampft politische Band im Interview

Glosse

Falsch gelocht, Gutgrün?
Warum die Nürnberger Grünen einmal falsch stimmten


Staat & Bewegung

Ein besetztes Haus ist wie ein neues Leben
Erinnerungen an die erste Hausbesetzung in den Nürnberger 80igern 

Auf dem legalen Weg in einen Polizeistaat?
Eine juristische Aufarbeitung über den gefährlichen Abgrund "Innere Sicherheit"

Für das Recht auf Bewegungsfreiheit
Residenzpflicht: Flüchtlinge sind Gefangene ohne goldene Ketten

"Das Spiel ist aus, Sie gehen jetzt nach Haus"
In Herzogenaurach wehren sich Jugendliche gegen Nazipräsenz

Antifaschismus macht Schule
Behörden ermitteln gegen Antifaschüler  

Luxemburg-Liebknecht-Demo
In Berlin trifft sich jährlich die Linke zum Gedenken 

Ökologisch Direkt
Ökologie-Netzwerk trifft sich

Jugend Umwelt Kongress


Erklärung an die "Szene"
Nürnberg: Projektwerkstatt löst sich auf 


Buch & Ausstellung

"Meine Krankheit heißt Auschwitz, und die ist unheilbar"
Eine verspätete Reminiszenz an die deutsch-jüdische Schriftstellerin Grete Weil

Va Banque!
Die Kulturgeschichte des Bankraubs 

VERBRIEFTE VERSÖHNUNG
Kritik: Ausstellung über die Briefe von Kindern an ihre Soldatenväter


Zeitvertreib

Veranstaltungen


The Radio ZParty Program

Staat & Bewegung

 

Für das Recht auf Bewegungsfreiheit

Kampagne gegen Residenzpflicht

Während Bürgerbewegungen zum Engagement gegen (rechten) Hass und Gewalt unter dem Motto «Es ist wieder an der Zeit, dass die Bürger aufstehen für die Achtung der Menschenwürde» aufrufen, werden AsylbewerberInnen in Deutschland tagtäglich durch die diskriminierenden Regelungen des Asylverfahrensgesetzes in ihrer Menschenwürde erheblich verletzt. So z.B. durch die sogenannte «Residenzpflicht», die den Flüchtlingen seit 1982 das Recht auf Bewegungsfreiheit verweigert
Nach den ersten drei Monaten in der zentralen Aufnahmestelle der jeweiligen Bundesländer (in Bayern: Zirndorf) werden die AsylbewerberInnen auf die Landkreise und kreisfreien Städte des jeweiligen Bundeslandes verteilt, d.h. sie werden einem «Aufenthaltsbereich» zugeordnet, den sie so lange nicht ohne schriftliche Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen dürfen, bis ihr Asylverfahren, das sich oft über mehrere Jahre hinzieht, abgeschlossen ist.

Residenzpflicht: Ein Mosaikstein im System der Abschreckung


Die verharmlosende Wortschöpfung «Residenzpflicht» (als ob Flüchtlinge hier etwas zu residieren hätten) nimmt den Betroffenen ihr Recht auf Bewegungsfreiheit:
Nur Gerichts- und Anwaltstermine sind genehmigungsfrei. Doch der Besuch bei Verwandten und FreundInnen, der Gang zum Arzt, die Teilnahme an Demonstrationen und politischen Veranstaltungen, der Besuch im Schwimmbad..., für Deutsche alles selbstverständlich, nicht jedoch für Flüchtlinge, wenn dabei die Kreisgrenze überschritten werden muß. Dann braucht man als Flüchtling eine Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, für die auch noch bezahlt werden muss: zwischen 15 und 20 Mark kostet eine Erlaubnis, hinzu kommen noch die Fahrtkosten zur Ausländerbehörde. (80DM erhalten die Asylsuchenden im Monat als Taschengeld, arbeiten dürfen sie in der Regel nicht.)
Die Genehmigung gibt es, wenn überhaupt, natürlich nur bei genauer Benennung und Belegung des Grundes. Selbst ein familiärer Todesfall scheint für manche Ausländerämter kein ausreichender Grund zu sein. Als Flüchtling ist man also gezwungen, fremden BeamtInnen Dinge zu erzählen, die oft sehr privat sind. Flüchtlinge sind in der Gestaltung ihres Lebens von der Entscheidung der Ausländerbehörde abhängig. Diese Bevormundung und Kontrolle ist entwürdigend. In Kombination mit der Zwangsunterbringung in Sammelunterkünften gehört die Residenzpflicht zum Instrumentarium der Abschreckungspolitik.

Wer ohne Erlaubnis woanders hinfährt, muss zahlen oder fliegt raus

Wenn Flüchtlinge von der Polizei kontrolliert werden, z.B. an Bahnhöfen oder Autobahnraststätten außerhalb des Landkreises und sie keine Genehmigung haben, wird es für sie teuer - oder existenzbedrohend. Wegen mehrfachen Verstoßes gegen die Residenzpflicht wurde Cornelius Yufanyi aus Kamerun eine Geldstrafe von 5.000 DM angedroht. Dem Asylbewerber Josemaria Jones aus Sierra Leone schickte das Landratsamt des Wartburgkreises im Frühjahr einen Ausweisungsbescheid. Nach Ansicht der Behörde beeinträchtigen unerlaubte Reisen «die öffentliche Sicherheit und Ordnung maßgeblich». Welche Rechtsgüter wegen ungenehmigter Reisen in Gefahr stehen, wird aber nicht erklärt. Vielmehr argumentiert die Behörde generalpräventiv: «Eine Ahndung mit allen Mitteln durch die Behörden ist geboten, um andere Ausländer von einem ähnlichen Fehlverhalten abzuhalten.»


Residenzpflicht verletzt Menschenrechte - Klage vor dem Europäischen Gerichtshof


Das diskriminierende Sondergesetz gegen Asylsuchende der «Residenzpflicht" existiert in dieser entwürdigenden Form nur in Deutschland und widerspricht völkerrechtlichen Vereinbarungen. Sowohl der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, als auch die Europäische Genfer Menschenrechtskonvention garantieren Freizügigkeit: ,,Jede Person, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich dort frei zu bewegen und ihren Wohnsitz frei zu wählen."

Trotzdem erklärte das Bundesverfassungsgericht 1997, dass die Residenzpflicht nicht gegen die Grundrechte verstoße. Ganz anders sieht dies die deutsche Vertretung des UNHCR. Sie appellierte bereits mehrmals erfolglos an Behörden und Gerichte, die Residenzpflicht zu überprüfen.


Die KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen will nun zusammen mit der Flüchtlingsorganisation The Voice-Africa Forum und der Unterstützung eines bundesweiten Netz von RechtsanwältInnen exemplarisch ein Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Zur Finanzierung des sicherlich teuren Verfahrens wurde ein Rechtshilfefonds eingerichtet, für den um Spenden geworben wird (Spendenkonto: IMRV, Postbank Hamburg, Ktonr.: 9929207; BLZ 200 100 20; Stichwort: Residenzpflicht).

Kampagne gegen Residenzpflicht - Aufruf zum zivilen Ungehorsam

Darüberhinaus rufen die KARAWANE und The Voice Asylsuchende zum zivilen Ungehorsam auf: Flüchtlinge sollen sich weigern, nach einer Reiseerlaubnis zu fragen und Bußgeld zu zahlen. Begleitend dazu gibt und gab es öffentlichkeitswirksame lokale und bundesweite Aktionen, um den politischen Druck zu verstärken.
«Diese Sondergesetze sind ein Mittel, um uns Flüchtlinge schwach zu machen. Das ist der Nährboden für die rechte Gewalt in Deutschland,» so ein KARAWANE-Aktivist.

Gisela Voltz