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Editorial
Liebe LeserInLiebesbriefe und Abschied bis
Februar...

Top Themen
Die Linke ist angeekelt!Interview um und über die Wahlen in den USA
In the Belly of the Beast:Dem Aufstand in Seattle folgte die Repression gegen die
US-Linke
"Chef, ich habe es für Dich
getan"Vor 20 Jahren:
Die "schwierigen" Ermittlungen gegen den rechtsextremen Mörder Karl-Heinz
Hoffmann
Tatort Zivilcourage§129a Ermittlungen gegen Passauer
Antifaschisten

Kommentar &
Diskussion
Keine Klasse im Nahen
Osten??Diskussion:
Linker Antisemitismus oder internationalistische Solidarität?
Dem Ochsen ist das nicht
gestattetKommentar von Moshe Zuckermann zu Israel
und der deutschen Linken
Kommentierter
MonatsrückblickWolfgang Schlicht blickt zurück
Die MaßnahmeTagebuch einer Qualifizierungsmaßnahme
"Linke Mythen in bunten Tüten"
Meinung: Tomek mags nicht tanzen
lassen

Partisanen
Frauen in der ResistenzaDie historische Bedeutung weiblichen Widerstands in
Italien
In den Untergrund zu müssen war wie eine
BeförderungDie
Geschichte der Partisanin "Mirka"
"Obenauf die Kartoffeln, darunter die
Flugblätter"Giacomma
Castagnetti: Als "Staffetta" in der
Resistenza

Kulturrevolution
Mipsel Ritop SmorpProjekt Log.in: Vernetzung als Kunstform
Female SequencesFeminismus - Pop - Widerstand - Diskurs in
Österreich
Internationale Hofer Filmtage 2000
Rotes Haus
Eine unverkrampft politische Band im Interview

Glosse
Falsch gelocht, Gutgrün?Warum die Nürnberger Grünen einmal falsch
stimmten

Staat &
Bewegung
Ein besetztes Haus ist wie ein neues
LebenErinnerungen an
die erste Hausbesetzung in den Nürnberger
80igern
Auf dem legalen Weg in einen
Polizeistaat?Eine
juristische Aufarbeitung über den gefährlichen
Abgrund "Innere Sicherheit"
Für das Recht auf
BewegungsfreiheitResidenzpflicht: Flüchtlinge sind Gefangene ohne goldene
Ketten
"Das Spiel ist aus, Sie gehen jetzt nach
Haus"In
Herzogenaurach wehren sich Jugendliche gegen
Nazipräsenz
Antifaschismus macht SchuleBehörden ermitteln
gegen Antifaschüler
Luxemburg-Liebknecht-DemoIn
Berlin trifft sich jährlich die Linke zum Gedenken
Ökologisch DirektÖkologie-Netzwerk trifft
sich
Jugend Umwelt Kongress
Erklärung an die "Szene"Nürnberg: Projektwerkstatt löst sich
auf

Buch &
Ausstellung
"Meine Krankheit heißt Auschwitz, und die ist
unheilbar"Eine verspätete Reminiszenz an die
deutsch-jüdische Schriftstellerin Grete Weil
Va Banque!Die Kulturgeschichte des Bankraubs
VERBRIEFTE VERSÖHNUNG Kritik: Ausstellung über die
Briefe von Kindern an ihre
Soldatenväter

Zeitvertreib
Veranstaltungen
The Radio ZParty Program
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Staat & Bewegung
Für das Recht auf Bewegungsfreiheit
Kampagne gegen Residenzpflicht
Während Bürgerbewegungen zum Engagement gegen (rechten)
Hass und Gewalt unter dem Motto «Es ist wieder an der Zeit,
dass die Bürger aufstehen für die Achtung der Menschenwürde»
aufrufen, werden AsylbewerberInnen in Deutschland tagtäglich
durch die diskriminierenden Regelungen des Asylverfahrensgesetzes
in ihrer Menschenwürde erheblich verletzt. So z.B. durch die
sogenannte «Residenzpflicht», die den Flüchtlingen
seit 1982 das Recht auf Bewegungsfreiheit verweigert
Nach den ersten drei Monaten in der zentralen Aufnahmestelle
der jeweiligen Bundesländer (in Bayern: Zirndorf) werden die
AsylbewerberInnen auf die Landkreise und kreisfreien Städte
des jeweiligen Bundeslandes verteilt, d.h. sie werden einem «Aufenthaltsbereich»
zugeordnet, den sie so lange nicht ohne schriftliche Genehmigung
der Ausländerbehörde verlassen dürfen, bis ihr Asylverfahren,
das sich oft über mehrere Jahre hinzieht, abgeschlossen ist.
Residenzpflicht: Ein Mosaikstein im System der Abschreckung
Die verharmlosende Wortschöpfung «Residenzpflicht»
(als ob Flüchtlinge hier etwas zu residieren hätten) nimmt
den Betroffenen ihr Recht auf Bewegungsfreiheit:
Nur Gerichts- und Anwaltstermine sind genehmigungsfrei. Doch
der Besuch bei Verwandten und FreundInnen, der Gang zum Arzt, die
Teilnahme an Demonstrationen und politischen Veranstaltungen, der
Besuch im Schwimmbad..., für Deutsche alles selbstverständlich,
nicht jedoch für Flüchtlinge, wenn dabei die Kreisgrenze
überschritten werden muß. Dann braucht man als Flüchtling
eine Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde,
für die auch noch bezahlt werden muss: zwischen 15 und 20 Mark
kostet eine Erlaubnis, hinzu kommen noch die Fahrtkosten zur Ausländerbehörde.
(80DM erhalten die Asylsuchenden im Monat als Taschengeld, arbeiten
dürfen sie in der Regel nicht.)
Die Genehmigung gibt es, wenn überhaupt, natürlich
nur bei genauer Benennung und Belegung des Grundes. Selbst ein familiärer
Todesfall scheint für manche Ausländerämter kein ausreichender
Grund zu sein. Als Flüchtling ist man also gezwungen, fremden
BeamtInnen Dinge zu erzählen, die oft sehr privat sind. Flüchtlinge
sind in der Gestaltung ihres Lebens von der Entscheidung der Ausländerbehörde
abhängig. Diese Bevormundung und Kontrolle ist entwürdigend.
In Kombination mit der Zwangsunterbringung in Sammelunterkünften
gehört die Residenzpflicht zum Instrumentarium der Abschreckungspolitik.
Wer ohne Erlaubnis woanders hinfährt, muss zahlen oder fliegt
raus
Wenn Flüchtlinge von der Polizei kontrolliert werden, z.B.
an Bahnhöfen oder Autobahnraststätten außerhalb des
Landkreises und sie keine Genehmigung haben, wird es für sie
teuer - oder existenzbedrohend. Wegen mehrfachen Verstoßes gegen
die Residenzpflicht wurde Cornelius Yufanyi aus Kamerun eine Geldstrafe
von 5.000 DM angedroht. Dem Asylbewerber Josemaria Jones aus Sierra
Leone schickte das Landratsamt des Wartburgkreises im Frühjahr
einen Ausweisungsbescheid. Nach Ansicht der Behörde beeinträchtigen
unerlaubte Reisen «die öffentliche Sicherheit
und Ordnung maßgeblich». Welche Rechtsgüter wegen
ungenehmigter Reisen in Gefahr stehen, wird aber nicht erklärt.
Vielmehr argumentiert die Behörde generalpräventiv: «Eine
Ahndung mit allen Mitteln durch die Behörden ist geboten, um
andere Ausländer von einem ähnlichen Fehlverhalten abzuhalten.»
Residenzpflicht verletzt Menschenrechte - Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof
Das diskriminierende Sondergesetz gegen Asylsuchende der
«Residenzpflicht" existiert in dieser entwürdigenden Form
nur in Deutschland und widerspricht völkerrechtlichen
Vereinbarungen. Sowohl der internationale Pakt über bürgerliche
und politische Rechte, als auch die Europäische Genfer Menschenrechtskonvention
garantieren Freizügigkeit: ,,Jede Person, die sich rechtmäßig
im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich
dort frei zu bewegen und ihren Wohnsitz frei zu wählen."
Trotzdem erklärte das Bundesverfassungsgericht 1997,
dass die Residenzpflicht nicht gegen die Grundrechte verstoße.
Ganz anders sieht dies die deutsche Vertretung des UNHCR. Sie appellierte
bereits mehrmals erfolglos an Behörden und Gerichte, die Residenzpflicht
zu überprüfen.
Die KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und
MigrantInnen will nun zusammen mit der Flüchtlingsorganisation
The Voice-Africa Forum und der Unterstützung eines
bundesweiten Netz von RechtsanwältInnen exemplarisch ein Verfahren
vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Zur Finanzierung des
sicherlich teuren Verfahrens wurde ein Rechtshilfefonds eingerichtet,
für den um Spenden geworben wird (Spendenkonto: IMRV, Postbank
Hamburg, Ktonr.: 9929207; BLZ 200 100 20; Stichwort: Residenzpflicht).
Kampagne gegen Residenzpflicht - Aufruf zum zivilen Ungehorsam
Darüberhinaus rufen die KARAWANE und The Voice
Asylsuchende zum zivilen Ungehorsam auf:
Flüchtlinge sollen sich weigern, nach einer Reiseerlaubnis zu
fragen und Bußgeld zu zahlen. Begleitend dazu gibt und gab es
öffentlichkeitswirksame lokale und bundesweite Aktionen, um
den politischen Druck zu verstärken.
«Diese Sondergesetze sind ein Mittel, um uns Flüchtlinge
schwach zu machen. Das ist der Nährboden für die rechte
Gewalt in Deutschland,» so ein KARAWANE-Aktivist.
Gisela Voltz
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