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         zeitung für den grossraum nürnberg - fürth - erlangen
 
Nr. 3             Dezember 2000
INHALT

Editorial
Top Themen
Kommentar & Diskussion
Partisanen
Kulturrevolution
Glosse
Staat & Bewegung
Buch & Ausstellung
Zeitvertreib
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Editorial

Liebe LeserIn
Liebesbriefe und Abschied bis Februar... 


Top Themen

Die Linke ist angeekelt!
Interview um und über die Wahlen in den USA

In the Belly of the Beast:
Dem Aufstand in Seattle folgte die Repression gegen die US-Linke

"Chef, ich habe es für Dich getan"
Vor 20 Jahren: Die "schwierigen" Ermittlungen gegen den rechtsextremen Mörder Karl-Heinz Hoffmann

Tatort Zivilcourage
§129a Ermittlungen gegen Passauer Antifaschisten


Kommentar & Diskussion

Keine Klasse im Nahen Osten??
Diskussion: Linker Antisemitismus oder internationalistische Solidarität?  

Dem Ochsen ist das nicht gestattet
Kommentar von Moshe Zuckermann zu Israel und der deutschen Linken

Kommentierter Monatsrückblick
Wolfgang Schlicht blickt zurück 

Die Maßnahme
Tagebuch einer Qualifizierungsmaßnahme

"Linke Mythen in bunten Tüten"
Meinung: Tomek mags nicht tanzen lassen


Partisanen

Frauen in der Resistenza
Die historische Bedeutung weiblichen Widerstands in Italien 

In den Untergrund zu müssen war wie eine Beförderung
Die Geschichte der Partisanin "Mirka" 

"Obenauf die Kartoffeln, darunter die Flugblätter"
Giacomma Castagnetti: Als "Staffetta" in der Resistenza


Kulturrevolution

Mipsel Ritop Smorp
Projekt Log.in: Vernetzung als Kunstform

Female Sequences
Feminismus - Pop - Widerstand - Diskurs in Österreich 

Internationale Hofer Filmtage 2000


Rotes Haus
Eine unverkrampft politische Band im Interview

Glosse

Falsch gelocht, Gutgrün?
Warum die Nürnberger Grünen einmal falsch stimmten


Staat & Bewegung

Ein besetztes Haus ist wie ein neues Leben
Erinnerungen an die erste Hausbesetzung in den Nürnberger 80igern 

Auf dem legalen Weg in einen Polizeistaat?
Eine juristische Aufarbeitung über den gefährlichen Abgrund "Innere Sicherheit"

Für das Recht auf Bewegungsfreiheit
Residenzpflicht: Flüchtlinge sind Gefangene ohne goldene Ketten

"Das Spiel ist aus, Sie gehen jetzt nach Haus"
In Herzogenaurach wehren sich Jugendliche gegen Nazipräsenz

Antifaschismus macht Schule
Behörden ermitteln gegen Antifaschüler  

Luxemburg-Liebknecht-Demo
In Berlin trifft sich jährlich die Linke zum Gedenken 

Ökologisch Direkt
Ökologie-Netzwerk trifft sich

Jugend Umwelt Kongress


Erklärung an die "Szene"
Nürnberg: Projektwerkstatt löst sich auf 


Buch & Ausstellung

"Meine Krankheit heißt Auschwitz, und die ist unheilbar"
Eine verspätete Reminiszenz an die deutsch-jüdische Schriftstellerin Grete Weil

Va Banque!
Die Kulturgeschichte des Bankraubs 

VERBRIEFTE VERSÖHNUNG
Kritik: Ausstellung über die Briefe von Kindern an ihre Soldatenväter


Zeitvertreib

Veranstaltungen


The Radio ZParty Program

Top Themen

 

Tatort Zivilcourage

§129-Ermittlungen gegen AntifaschistInnen aus Passau:

Spätestens seit dem 12. Mai 1998 hat sich im Leben von 28 Menschen etwas Grundsätzliches geändert: Sie sehen sich plötzlich im Fadenkreuz bayerischer ErmittlerInnen. An diesem Tag wurden zeitgleich 36 Hausdurchsuchungen bei 28 Personen durchgeführt, in deren Wohnungen, teilweise an ihren Arbeitsplätzen, einem linken Buchladen und in einer Druckerei. Der Vorwurf lautete «Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129.»

Um Beweise für die Existenz einer solchen Vereinigung zu finden, und um die Zugehörigkeit zu dieser belegen zu können, stürmten in acht verschiedenen Städten (Passau, Mühldorf, München, Göttingen, Hamburg, Berlin, Bielefeld und Nürnberg) Polizeikommandos um sechs Uhr früh die Wohnungen. Gesucht wurde laut Durchsuchungsbeschluss, der für alle Beschuldigten, die sich vor dem ersten Beschuldigtentreffen z.T. gar nicht kannten, gleich lautete, nach «Gegenständen, die den Bezug zum ,antifaschistischen Spektrum` belegen, seine Mitgliedschaft in Gruppierungen des ,antifaschistischen Spektrums` bestätigen» und dadurch «die Existenz einer kriminellen Vereinigung untermauern». Als Begründung des Tatvorwurfs «Bildung einer kriminellen Vereinigung» wurde angeführt, es existiere spätestens seit 1993 eine Gruppe von insgesamt 39 Personen, die innerhalb eines organisatorischen Rahmens in Passau Straftaten verüben würden. Auf Grund der bisherigen Ermittlungen würde der Verdacht bestehen, die beschuldigten Personen, als mutmaßliche Mitglieder der «Antifaschistischen Aktion», wären in führender Position in Aktionen und Straftaten der antifaschistischen Szene eingebunden. Beschlagnahmt wurden vor allem Computeranlagen (im Gesamtwert von ca. 60.000 DM), private Unterlagen, teilweise aber auch Bücher und Politikmaterial.

Obwohl dieses Ergebnis polizeilichen Durchsuchungswahns schon mehr als zwei Jahre zurückliegt, ist die Sache heute keineswegs beendet. Den betroffenen Personen, deren einzige Gemeinsamkeit ist, dass sie in Passau wohnen oder gewohnt haben und dass sie antifaschistisch aktiv sind oder waren, wird bis heute vorgeworfen, Mitglieder einer «kriminellen Vereinigung nach §129 StGB» zu sein.

Ermittlungswahn der bayerischen Polizei

Noch am Tag der Durchsuchungen veröffentlichte die Staatsanwaltschaft eine Pressemitteilung, in der erstmals bekannt wurde, dass das LKA Bayern bereits seit 1997 Ermittlungen wegen §129 geführt hatte. Nach den Hausdurchsuchungen erhielten dann 4 weitere Personen eine Vorladung als Beschuldigte, womit 32 der insgesamt 39 Beschuldigten bekannt waren. Die übrigen sieben Personen können sich also noch auf eine unliebsame Überraschung freuen.
Wer damals dachte, die Hausdurchsuchungen wären schon schlimm genug gewesen, musste nun, nachdem die Beschuldigten vor kurzem Einsicht in ihre Ermittlungsakten erhalten haben, feststellen, dass er den Ermittlungseifer der bayerischen Polizei unterschätzt hatte.
Wie einer der Beschuldigten auf einer Veranstaltung am 8.11. im Rahmen der «Woche gegen Rechts» in Fürth darstellte, sind in den bis jetzt bekannten 15 Akten mehrere hundert Namen von Nichtbeschuldigten aufgelistet, die irgendwie in einer auch noch so banalen Weise mit ihm zu tun hatten. Es wurden bis jetzt mindestens 5000 Telefongespräche überwacht. Wohnungen der Beschuldigten wurden mit Videokameras ausspioniert und sogar Nichtbeschuldigte, wie z.B. ein Passauer Rechtsanwalt, wurden mit richterlicher Genehmigung über ein Jahr lang beschattet. Die Beschuldigten können anhand von WG-Schaubildern nachlesen, wo und mit wem sie wann zusammengewohnt haben, und mit wem sie von Februar 1993 bis Mai 1998 alles zu tun gehabt haben.
Ziel dieser ausufernden Ermittlungen soll sein, die Zugehörigkeit der beschuldigten Personen zu einer angeblich existierenden «kriminellen Vereinigung», laut den Ermittlungsbehörden identisch mit der Antifaschistischen Aktion Passau, zu belegen. Es werden dieser Vereinigung 33 Straftaten zur Last gelegt, wobei zehn Verfahren davon bereits eingestellt sind, drei mit Freisprüchen endeten und zwei mit Verurteilungen. Dennoch werden all diese den Beschuldigten im Rahmen der Ermittlungen erneut zur Last gelegt.

Ausspionieren und einschüchtern

Doch auf eine konkrete individuelle Zuweisung von Straftaten kommt es in diesem Verfahren gar nicht an. Eine vor Gericht festgestellte Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach §129 reicht völlig aus, um bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe zu erhalten. «Beweise» für die Mitgliedschaft sind laut Staatsanwaltschaft das Wohnen in einer WG mit anderen «Mitgliedern» der AA, Kontakte zu anderen Mitgliedern der AA, die Teilnahme an antifaschistischen Veranstaltungen, selbst ein Ermittlungs- oder Strafverfahren gehabt oder Druckschriften verteilt zu haben.
Dass einige dieser Merkmale wohl auf so ziemlich jedeN Antifa-AktivistIn im Raum Passau und darüber hinaus zutreffen dürften, stört die Staatsanwaltschaft wenig, vielmehr ist anzunehmen, dass eine gewisse «Breitenwirkung» erwünscht ist. Ein Beschuldigter schätzte im Gespräch mit der RAUMZEIT die Situation nach dem aktuellen Aktenstand so ein:
«Mit dem Verfahren geht es offensichtlich nicht um die Aufklärung von Straftaten, sondern vielmehr, wie es der Charakter des § 129 auch ist, um das breit angelegte Ausspionieren von ganzen Zusammenhängen, um die Kriminalisierung und damit um die Entpolitisierung von antifaschistischer Arbeit, um Einschüchterung und Verhinderung erfolgreicher antifaschistischer Politik.»

Systematische Existenzvernichtung

Auf telefonische Anfrage teilte der zuständige Staatsanwalt mit, dass nachdem die polizeilichen Ermittlungen nun abgeschlossen seien, noch eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung erstellt werden müsse. Wie es danach weitergeht, dazu wollte er sich nicht äußern, nur dass «es nicht mehr lange dauert» - eine Aussage, die so schon über ein Jahr zu hören ist. Es bleibt also weiterhin unklar, ob es zu einem Prozess kommen wird.
Dennoch hatten die Beschuldigten bis jetzt schon hohe Anwaltskosten zu tragen, von psychischem Stress nicht zu reden. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, unabhängig von deren Ausgang, droht allerdings der finanzielle Ruin der Beschuldigten, da es durchaus möglich ist, dass an mehreren Tagen in der Woche Verhandlungstermine stattfinden, was es unmöglich macht, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Außerdem würden die Anwaltskosten in ungeahnte Höhen steigen.
Obwohl schon einige Solidaritätsveranstaltungen stattfanden, und z.B. auf einer Veranstaltung der «Fürther Woche gegen Rechts» spontan eine Resolution von allen TeilnehmerInnen verabschiedet wurde (siehe RAUMZEIT Nummer 2), konnte bis jetzt noch keine breite Öffentlichkeit erzeugt werden. Deshalb sollten die Menschen, die sich solidarisch erklärt haben oder dies noch tun wollen, nicht müde werden weiterhin kreativ zu sein, Infoveranstaltungen zu machen, Geld zu sammeln, usw. Es ist außerdem davon auszugehen, dass dies nicht der letzte Versuch ist, Teile der linken Bewegung zu kriminalisieren. Solidarität mit den Beschuldigten ist deshalb nicht nur in deren Interesse, sondern im Interesse aller politisch aktiven Linken.

Ascaso