Tatort Zivilcourage
§129-Ermittlungen gegen AntifaschistInnen aus Passau:
Spätestens seit dem 12. Mai 1998 hat sich im Leben von 28
Menschen etwas Grundsätzliches geändert: Sie sehen sich
plötzlich im Fadenkreuz bayerischer ErmittlerInnen. An diesem
Tag wurden zeitgleich 36 Hausdurchsuchungen bei 28 Personen durchgeführt,
in deren Wohnungen, teilweise an ihren Arbeitsplätzen, einem
linken Buchladen und in einer Druckerei. Der Vorwurf lautete «Bildung
einer kriminellen Vereinigung nach §129.»
Um Beweise für die Existenz einer solchen Vereinigung
zu finden, und um die Zugehörigkeit zu dieser belegen zu können,
stürmten in acht verschiedenen Städten (Passau, Mühldorf,
München, Göttingen, Hamburg, Berlin, Bielefeld und Nürnberg)
Polizeikommandos um sechs Uhr früh die Wohnungen. Gesucht wurde
laut Durchsuchungsbeschluss, der für alle Beschuldigten, die
sich vor dem ersten Beschuldigtentreffen z.T. gar nicht kannten,
gleich lautete, nach «Gegenständen, die den Bezug zum
,antifaschistischen Spektrum` belegen, seine Mitgliedschaft in Gruppierungen
des ,antifaschistischen Spektrums` bestätigen» und dadurch
«die Existenz einer kriminellen Vereinigung untermauern».
Als Begründung des Tatvorwurfs «Bildung einer kriminellen
Vereinigung» wurde angeführt, es existiere spätestens
seit 1993 eine Gruppe von insgesamt 39 Personen, die innerhalb eines
organisatorischen Rahmens in Passau Straftaten verüben würden.
Auf Grund der bisherigen Ermittlungen würde der Verdacht bestehen,
die beschuldigten Personen, als mutmaßliche Mitglieder der «Antifaschistischen
Aktion», wären in führender Position in Aktionen
und Straftaten der antifaschistischen Szene eingebunden. Beschlagnahmt
wurden vor allem Computeranlagen (im Gesamtwert von ca. 60.000 DM),
private Unterlagen, teilweise aber auch Bücher und Politikmaterial.
Obwohl dieses Ergebnis polizeilichen Durchsuchungswahns schon
mehr als zwei Jahre zurückliegt, ist die Sache heute keineswegs
beendet. Den betroffenen Personen, deren einzige Gemeinsamkeit ist,
dass sie in Passau wohnen oder gewohnt haben und dass sie antifaschistisch
aktiv sind oder waren, wird bis heute vorgeworfen, Mitglieder einer
«kriminellen Vereinigung nach §129 StGB» zu sein.
Ermittlungswahn der bayerischen Polizei
Noch am Tag der Durchsuchungen veröffentlichte die Staatsanwaltschaft
eine Pressemitteilung, in der erstmals bekannt wurde, dass das LKA
Bayern bereits seit 1997 Ermittlungen wegen §129 geführt
hatte. Nach den Hausdurchsuchungen erhielten dann 4 weitere Personen
eine Vorladung als Beschuldigte, womit 32 der insgesamt 39 Beschuldigten
bekannt waren. Die übrigen sieben Personen können sich
also noch auf eine unliebsame Überraschung freuen.
Wer damals dachte, die Hausdurchsuchungen wären schon schlimm
genug gewesen, musste nun, nachdem die Beschuldigten vor kurzem Einsicht
in ihre Ermittlungsakten erhalten haben, feststellen, dass er den
Ermittlungseifer der bayerischen Polizei unterschätzt hatte.
Wie einer der Beschuldigten auf einer Veranstaltung am 8.11.
im Rahmen der «Woche gegen Rechts» in Fürth darstellte,
sind in den bis jetzt bekannten 15 Akten mehrere hundert Namen von
Nichtbeschuldigten aufgelistet, die irgendwie in einer auch noch
so banalen Weise mit ihm zu tun hatten. Es wurden bis jetzt mindestens
5000 Telefongespräche überwacht. Wohnungen der Beschuldigten
wurden mit Videokameras ausspioniert und sogar Nichtbeschuldigte,
wie z.B. ein Passauer Rechtsanwalt, wurden mit richterlicher Genehmigung
über ein Jahr lang beschattet. Die Beschuldigten können
anhand von WG-Schaubildern nachlesen, wo und mit wem sie wann zusammengewohnt
haben, und mit wem sie von Februar 1993 bis Mai 1998 alles zu tun
gehabt haben.
Ziel dieser ausufernden Ermittlungen soll sein, die Zugehörigkeit
der beschuldigten Personen zu einer angeblich existierenden «kriminellen
Vereinigung», laut den Ermittlungsbehörden identisch mit
der Antifaschistischen Aktion Passau, zu belegen. Es werden dieser
Vereinigung 33 Straftaten zur Last gelegt, wobei zehn Verfahren davon
bereits eingestellt sind, drei mit Freisprüchen endeten und
zwei mit Verurteilungen. Dennoch werden all diese den Beschuldigten
im Rahmen der Ermittlungen erneut zur Last gelegt.
Ausspionieren und einschüchtern
Doch auf eine konkrete individuelle Zuweisung von Straftaten kommt
es in diesem Verfahren gar nicht an. Eine vor Gericht festgestellte
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach §129 reicht
völlig aus, um bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe zu erhalten.
«Beweise» für die Mitgliedschaft sind laut Staatsanwaltschaft
das Wohnen in einer WG mit anderen «Mitgliedern» der
AA, Kontakte zu anderen Mitgliedern der AA, die Teilnahme an antifaschistischen
Veranstaltungen, selbst ein Ermittlungs- oder Strafverfahren gehabt
oder Druckschriften verteilt zu haben.
Dass einige dieser Merkmale wohl auf so ziemlich jedeN Antifa-AktivistIn
im Raum Passau und darüber hinaus zutreffen dürften, stört
die Staatsanwaltschaft wenig, vielmehr ist anzunehmen, dass eine
gewisse «Breitenwirkung» erwünscht ist. Ein Beschuldigter
schätzte im Gespräch mit der RAUMZEIT die Situation
nach dem aktuellen Aktenstand so ein:
«Mit dem Verfahren geht es offensichtlich nicht um die
Aufklärung von Straftaten, sondern vielmehr, wie es der Charakter
des § 129 auch ist, um das breit angelegte Ausspionieren von
ganzen Zusammenhängen, um die Kriminalisierung und damit um
die Entpolitisierung von antifaschistischer Arbeit, um Einschüchterung
und Verhinderung erfolgreicher antifaschistischer Politik.»
Systematische Existenzvernichtung
Auf telefonische Anfrage teilte der zuständige Staatsanwalt
mit, dass nachdem die polizeilichen Ermittlungen nun abgeschlossen
seien, noch eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung
erstellt werden müsse. Wie es danach weitergeht, dazu wollte
er sich nicht äußern, nur dass «es nicht mehr lange
dauert» - eine Aussage, die so schon über ein Jahr zu
hören ist. Es bleibt also weiterhin unklar, ob es zu einem Prozess
kommen wird.
Dennoch hatten die Beschuldigten bis jetzt schon hohe Anwaltskosten
zu tragen, von psychischem Stress nicht zu reden. Sollte es zu einer
Gerichtsverhandlung kommen, unabhängig von deren Ausgang, droht
allerdings der finanzielle Ruin der Beschuldigten, da es durchaus
möglich ist, dass an mehreren Tagen in der Woche Verhandlungstermine
stattfinden, was es unmöglich macht, einer geregelten Arbeit
nachzugehen. Außerdem würden die Anwaltskosten in ungeahnte
Höhen steigen.
Obwohl schon einige Solidaritätsveranstaltungen stattfanden,
und z.B. auf einer Veranstaltung der «Fürther Woche gegen
Rechts» spontan eine Resolution von allen TeilnehmerInnen verabschiedet
wurde (siehe RAUMZEIT Nummer 2), konnte bis jetzt noch keine
breite Öffentlichkeit erzeugt werden. Deshalb sollten die Menschen,
die sich solidarisch erklärt haben oder dies noch tun wollen,
nicht müde werden weiterhin kreativ zu sein, Infoveranstaltungen
zu machen, Geld zu sammeln, usw. Es ist außerdem davon auszugehen,
dass dies nicht der letzte Versuch ist, Teile der linken Bewegung
zu kriminalisieren. Solidarität mit den Beschuldigten ist deshalb
nicht nur in deren Interesse, sondern im Interesse aller politisch
aktiven Linken.
Ascaso
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