"Nicht aus Gewinnsucht oder Grausamkeit"
Der Erlanger Novemberpogromprozess 1950

Foto Stadtarchiv: Nürnberger Tor
1938 |
"Heim, Holzhacken holen!" befahl am Morgen des 10.
November 1938 Stadtrat und SA-Sturmführer Nikolaus Hirschmann
seinen Mannen vor dem Rathaus. Dann wurden einzelne SA-Trupps
eingeteilt, die in die Geschäfte und Wohnungen der Erlanger
Familien Katz, Benesie und Laink-Vissing am damaligen Nürnberger
Tor, Goldschmidt und Aufsesser in der Bismarckstraße, Schönberger
im Hause Raumerstraße und Rosa Loewie in der Kirchenstraße
eindrangen. Bis nach Mittag wüteten die SA-Leute und hinzugekommene
ZivilistInnen in den Wohnungen, plünderten, zerstörten
und warfen Einrichtungsgegenstände auf die Straße.
Etwa zwei Wochen später wurden die Häuser beschlagnahmt.
Als Rosa Loewi drei Tage nach dem Pogrom ihre Wohnung wieder betreten
durfte, "musste ich feststellen, dass tüchtig gehaust
worden ist. Außerdem hatte man mir sehr viel entwendet."
Mitte 1950 ging beim Finanzamt Erlangen ein Rückerstattungsantrag
von Sigmund Aufsesser aus London ein: "Ein Diamantencollier
im Wert von 6550.- Mark, ein neuer PKW Mercedes-Benz, ein neuer
PKW DKW-Meisterklasse". Diese Gegenstände seien ihnen
beim Novemberpogrom weggenommen worden.
Die jüdischen BewohnerInnen standen zu am 10. November bei Kälte und Regen im
Hof des Rathauses. Kurz vor Mitternacht beorderte Sturmbannführer Otto Klein,
der wiederum die Anweisung vom SA-Obergruppenführer Obernitz erhalten hatte, die
Erlanger SA-Leute ins Rathaus. Die Kameraden feierten zum Teil noch in den
Gasthäusern den Jahrestag des Marsches auf die Feldherrnhalle (9.11.1923). Auch
Oberbürgermeister Groß, der Leiter der Erlanger Polizei, Wolf, und etliche
Polizisten fanden sich im Rathaus ein. Jeweils ein Polizist und einige SA-Leute
formierten sich gegen 2.30 Uhr zu kleineren Trupps, holten alle jüdischen
Familien aus den Betten, teilten ihnen mit, dass sie in "Schutzhaft" genommen
würden, und brachten sie zum Rathaus. Dort mussten sie sich über Stunden hinweg
im Rathaushof aufstellen, zusammen mit Juden und Jüdinnen aus Baiersdorf und
Forth, die ebenfalls festgenommen und auf Lastwagen nach Erlangen gekarrt
wurden. Der nach Baiersdorf abkommandierte SA-Trupp plünderte und zerstörte die
Einrichtung der dortigen Synagoge. Etwa eine Woche später wurde die Baiersdorfer
Synagoge durch Angehörige der "Technischen Nothilfe" gesprengt und völlig
zerstört.
Rosa Loewi gab 1946 zu Protokoll: "Gemeinsam mit noch anderen Familien brachte
man uns zum Hof des Rathauses. Dort standen wir bis zum Mittag. Nun wurde der
Bevölkerung bekannt gegeben, dass, wer Juden sehen wollte, diese im Hof des
Rathauses unter Abgabe von 10 Pfennig sehen könnte. Während unseres Aufenthaltes
im Hof wurden wir durch die Angehörigen des Erlanger SA-Sturmes belästigt und
beleidigt." Mitglieder der jüdischen Gemeinde wurden unter Gelächter von
SA-Leuten herausgezogen, mussten Wertsachen und Kultgegenstände aus dem Betsaal
in der Einhornstraße holen und abgeben, die seitdem verschwunden sind. Frauen
wurden gezwungen, den Waschraum im Rathaus zu reinigen.
Nachdem die Frauen drei Tage in der damaligen Jugendherberge Wöhrmühle
festgehalten wurden, durften sie wieder ihre Wohnungen betreten. Männer wurden
ins Erlanger Gefängnis gebracht und dann in Konzentrationslager verschleppt. Im
Oktober 1943 wurde die letzte Jüdin Erlangens nach Auschwitz deportiert. 1944
gab es in Erlangen keine jüdischen Menschen mehr.
Der Prozess
Sturmbannführer Klein und Obergruppenführer Obernitz, dem die Koordinierung des
Pogroms in ganz Franken übertragen war, überlebten den Krieg nicht.
Oberbürgermeister Groß starb 1949. Gegen Nikolaus Hirschmann, seine drei Brüder,
und 24 weitere Angeklagte aus Erlangen und Forth wurde Anklage erhoben. Am Ende
der dritten Verhandlungswoche verkündete im September 1950 der Vorsitzende der
1. Großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth das Urteil im sogenannten
"Kristallnacht-Prozess": Sieben Verurteilungen und 19 Freisprüche bzw.
Einstellungen. Die höchste Strafe, ein Jahr Gefängnis wegen Freiheitsberaubung
und Landfriedensbruch, erhielt Nikolaus Hirschmann. Angerechnet wurden ihm sechs
Monate seiner Internierungshaft. Er war überzeugter Nationalsozialist und trat
bereits 1923 in die Partei ein. Von Anfang an nahm er am Krieg teil und wurde
zwei Mal verwundet. Seine Verwundung wurde ihm auch strafmildernd angerechnet.
SA-Führer Wagner erhielt 11 Monate, der ehemalige Forther Bürgermeister Fink 10
Monate, die Oberscharführer Dollinger und Forster je 9 Monate, Obertruppführer
Hans Hirschmann 7 Monate.
"Sehr milde" mag das Urteil insgesamt erscheinen, erläuterte Richter Kristl,
aber die ZeugInnen hätten es dem Gericht sehr schwer gemacht. Frühere Aussagen
wurden relativiert oder widerrufen. So sei nicht zweifelsfrei nachweisbar, wer
konkret welche Zerstörungen begangen bzw. welche Sachen entwendet hätte.
Straferschwerend sei bei allen Angeklagten ins Gewicht gefallen, dass sie durch
ihre "Mitwirkung am Pogrom den Juden, die schon bis dahin Schweres hatten
erdulden müssen, weiteres Leid zugefügt haben". Ihre Tat habe außerdem dazu
beigetragen "das Ansehen der Deutschen in der ganzen Welt zu schädigen".
Aber das Gericht habe "frei von Gefühlen" und unabhängig entscheiden müssen.
"sonst würden wir in die Fehler derjenigen verfallen sein, deren Verbrechen wir
angeprangert haben."
Strafmildernd wertete die Strafkammer vor allem die lange Zeit zwischen der
Tatnacht und dem Urteil. "Eine Strafe, die nach so langer Zeit ausgesprochen
wird, wirkt unvergleichlich strenger als die Strafe, die unmittelbar der Tat
folgt." Die Angeklagten seien Opfer eines politischen Irrtums geworden und
niemand sei vorbestraft. Außerdem seien die meisten bereits schwer genug
gestraft durch Internierung und den Verlust ihrer Arbeitsplätze. Die
Internierungshaft wurde bei allen auf das Strafmaß angerechnet.
Mit Verweis auf das Straffreiheitsgesetz von 1949 wurden die Verfahren
eingestellt, bei denen - wie beispielsweise wegen Hehlerei - der Tatbestand zwar
erfüllt war, aber keine höhere Strafe als sechs Monate Gefängnis zu erwarten
gewesen wäre.
Auch von den Verurteilten musste keiner ins Gefängnis. Alle Strafen wurden auf
zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilten würden ebenso unter das
Straffreiheitsgesetz fallen, da sie ihre Tat, so das Gericht in seiner
Urteilsbegründung, "nicht aus ehrloser Gesinnung, Gewinnsucht oder Grausamkeit
begangen haben".
Wolfgang Most
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