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zeitung für den grossraum nürnberg - fürth - erlangen


Nr. 12             Dezember 2001

 
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Editorial
 
Afghanistan Special
 
Geschichte
 
Region
 
Meinung
&
Kommentar
 
Hintergrund
 
Pop & Literatur
 
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Afghanistan Special
 

Gegen Fundamentalismus und Krieg!

Bericht von Claudia Caspers Reise zu pakistanischen Flüchtlingslagern

RAWA: "Krieg mit wechselnden Namen und Slogans"

Interview am Rande der Konferenz der afghanischen Zivilgesellschaft in Bonn

Auf Eis gelegt

Über Asylanträge afghanischer Flüchtlinge wird vorerst nicht mehr entschieden




 
Geschichte
 

So werd lauter gold daraus

Nadja Bennewitz zur Geschichte weiblicher Kriminalität im mittelalterlichen Nürnberg

"Nicht aus Gewinnsucht oder Grausamkeit"

Straffreiheit oder milde Strafen für die TäterInnen des Erlanger Novemberpogroms - ein Rückblick auf den Prozess vor 50 Jahren




 
Region
 

Betriebsfrieden gestört?

Fristlose Kündigung für kritische Äusserungen zum 11. November

"Die Presse selbst ist frei"

...sagt die Polizei zum Stillhalten der Presse nach Naziattacke auf das Büro der Raumzeit

"Kein Frieden mit den Kriegsplanern"

Aktionen gegen Natokonferenz in München




 
Meinung
&
Kommentar
 

Monatsrückblick

Wolfgang Schlicht über Ethik und Moral in Afghanistan und in der Retorte

Spinning Left

Diskussion: Der Soziologe Rainer Rilling über Internetlust und -frust der Linken

... Bloß weil Du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass SIE nicht hinter Dir her sind ...

Antisemitische Verschwörungs-
theorien unter der Lupe...

Geschichte für alle: Erinnern als nationale Aufgabe

Überlegungen zur Eröffnung des "Dokuzentrums Reichsparteitags-
gelände" in Nürnberg

"Die Gnade der späten Geburt"

Ausstellungsrundgang im "Dokuzentrum Reichsparteitags-
gelände"




 
Hintergrund
 

"Illegalität" ist kein Schicksal

Papierlose organisieren sich in der Schweiz

Grup Yorum

"Wir verstehen uns nicht als MusikerInnen sondern als RevolutionärInnen..."
sagt die kurdische Formation Grup Yorum




 
Pop & Literatur
 

Zieht euch warm an, Leute, es ist ...

...Pop-Herbst. Pop und Rechtsextremismus - Pop und Feminismus

A New Morning, Changing Weather?

Ist die Repolitisierung der Popmusik hip oder Hype?

Ein tiefer Sog ins Dunkle

Christian Krachts Kafkaeske: "1979"

Frohes... Verbraucher.. FestTipps...

Katz&Goldt bei Carlson-Comics

Geschichte

 

"Nicht aus Gewinnsucht oder Grausamkeit"

Der Erlanger Novemberpogromprozess 1950


Foto Stadtarchiv: Nürnberger Tor 1938

"Heim, Holzhacken holen!" befahl am Morgen des 10. November 1938 Stadtrat und SA-Sturmführer Nikolaus Hirschmann seinen Mannen vor dem Rathaus. Dann wurden einzelne SA-Trupps eingeteilt, die in die Geschäfte und Wohnungen der Erlanger Familien Katz, Benesie und Laink-Vissing am damaligen Nürnberger Tor, Goldschmidt und Aufsesser in der Bismarckstraße, Schönberger im Hause Raumerstraße und Rosa Loewie in der Kirchenstraße eindrangen. Bis nach Mittag wüteten die SA-Leute und hinzugekommene ZivilistInnen in den Wohnungen, plünderten, zerstörten und warfen Einrichtungsgegenstände auf die Straße. Etwa zwei Wochen später wurden die Häuser beschlagnahmt. Als Rosa Loewi drei Tage nach dem Pogrom ihre Wohnung wieder betreten durfte, "musste ich feststellen, dass tüchtig gehaust worden ist. Außerdem hatte man mir sehr viel entwendet." Mitte 1950 ging beim Finanzamt Erlangen ein Rückerstattungsantrag von Sigmund Aufsesser aus London ein: "Ein Diamantencollier im Wert von 6550.- Mark, ein neuer PKW Mercedes-Benz, ein neuer PKW DKW-Meisterklasse". Diese Gegenstände seien ihnen beim Novemberpogrom weggenommen worden.

Die jüdischen BewohnerInnen standen zu am 10. November bei Kälte und Regen im Hof des Rathauses. Kurz vor Mitternacht beorderte Sturmbannführer Otto Klein, der wiederum die Anweisung vom SA-Obergruppenführer Obernitz erhalten hatte, die Erlanger SA-Leute ins Rathaus. Die Kameraden feierten zum Teil noch in den Gasthäusern den Jahrestag des Marsches auf die Feldherrnhalle (9.11.1923). Auch Oberbürgermeister Groß, der Leiter der Erlanger Polizei, Wolf, und etliche Polizisten fanden sich im Rathaus ein. Jeweils ein Polizist und einige SA-Leute formierten sich gegen 2.30 Uhr zu kleineren Trupps, holten alle jüdischen Familien aus den Betten, teilten ihnen mit, dass sie in "Schutzhaft" genommen würden, und brachten sie zum Rathaus. Dort mussten sie sich über Stunden hinweg im Rathaushof aufstellen, zusammen mit Juden und Jüdinnen aus Baiersdorf und Forth, die ebenfalls festgenommen und auf Lastwagen nach Erlangen gekarrt wurden. Der nach Baiersdorf abkommandierte SA-Trupp plünderte und zerstörte die Einrichtung der dortigen Synagoge. Etwa eine Woche später wurde die Baiersdorfer Synagoge durch Angehörige der "Technischen Nothilfe" gesprengt und völlig zerstört.

Rosa Loewi gab 1946 zu Protokoll: "Gemeinsam mit noch anderen Familien brachte man uns zum Hof des Rathauses. Dort standen wir bis zum Mittag. Nun wurde der Bevölkerung bekannt gegeben, dass, wer Juden sehen wollte, diese im Hof des Rathauses unter Abgabe von 10 Pfennig sehen könnte. Während unseres Aufenthaltes im Hof wurden wir durch die Angehörigen des Erlanger SA-Sturmes belästigt und beleidigt." Mitglieder der jüdischen Gemeinde wurden unter Gelächter von SA-Leuten herausgezogen, mussten Wertsachen und Kultgegenstände aus dem Betsaal in der Einhornstraße holen und abgeben, die seitdem verschwunden sind. Frauen wurden gezwungen, den Waschraum im Rathaus zu reinigen.

Nachdem die Frauen drei Tage in der damaligen Jugendherberge Wöhrmühle festgehalten wurden, durften sie wieder ihre Wohnungen betreten. Männer wurden ins Erlanger Gefängnis gebracht und dann in Konzentrationslager verschleppt. Im Oktober 1943 wurde die letzte Jüdin Erlangens nach Auschwitz deportiert. 1944 gab es in Erlangen keine jüdischen Menschen mehr.

Der Prozess

Sturmbannführer Klein und Obergruppenführer Obernitz, dem die Koordinierung des Pogroms in ganz Franken übertragen war, überlebten den Krieg nicht. Oberbürgermeister Groß starb 1949. Gegen Nikolaus Hirschmann, seine drei Brüder, und 24 weitere Angeklagte aus Erlangen und Forth wurde Anklage erhoben. Am Ende der dritten Verhandlungswoche verkündete im September 1950 der Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth das Urteil im sogenannten "Kristallnacht-Prozess": Sieben Verurteilungen und 19 Freisprüche bzw. Einstellungen. Die höchste Strafe, ein Jahr Gefängnis wegen Freiheitsberaubung und Landfriedensbruch, erhielt Nikolaus Hirschmann. Angerechnet wurden ihm sechs Monate seiner Internierungshaft. Er war überzeugter Nationalsozialist und trat bereits 1923 in die Partei ein. Von Anfang an nahm er am Krieg teil und wurde zwei Mal verwundet. Seine Verwundung wurde ihm auch strafmildernd angerechnet.

SA-Führer Wagner erhielt 11 Monate, der ehemalige Forther Bürgermeister Fink 10 Monate, die Oberscharführer Dollinger und Forster je 9 Monate, Obertruppführer Hans Hirschmann 7 Monate.

"Sehr milde" mag das Urteil insgesamt erscheinen, erläuterte Richter Kristl, aber die ZeugInnen hätten es dem Gericht sehr schwer gemacht. Frühere Aussagen wurden relativiert oder widerrufen. So sei nicht zweifelsfrei nachweisbar, wer konkret welche Zerstörungen begangen bzw. welche Sachen entwendet hätte.

Straferschwerend sei bei allen Angeklagten ins Gewicht gefallen, dass sie durch ihre "Mitwirkung am Pogrom den Juden, die schon bis dahin Schweres hatten erdulden müssen, weiteres Leid zugefügt haben". Ihre Tat habe außerdem dazu beigetragen "das Ansehen der Deutschen in der ganzen Welt zu schädigen".

Aber das Gericht habe "frei von Gefühlen" und unabhängig entscheiden müssen. "sonst würden wir in die Fehler derjenigen verfallen sein, deren Verbrechen wir angeprangert haben."

Strafmildernd wertete die Strafkammer vor allem die lange Zeit zwischen der Tatnacht und dem Urteil. "Eine Strafe, die nach so langer Zeit ausgesprochen wird, wirkt unvergleichlich strenger als die Strafe, die unmittelbar der Tat folgt." Die Angeklagten seien Opfer eines politischen Irrtums geworden und niemand sei vorbestraft. Außerdem seien die meisten bereits schwer genug gestraft durch Internierung und den Verlust ihrer Arbeitsplätze. Die Internierungshaft wurde bei allen auf das Strafmaß angerechnet.

Mit Verweis auf das Straffreiheitsgesetz von 1949 wurden die Verfahren eingestellt, bei denen - wie beispielsweise wegen Hehlerei - der Tatbestand zwar erfüllt war, aber keine höhere Strafe als sechs Monate Gefängnis zu erwarten gewesen wäre.

Auch von den Verurteilten musste keiner ins Gefängnis. Alle Strafen wurden auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilten würden ebenso unter das Straffreiheitsgesetz fallen, da sie ihre Tat, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, "nicht aus ehrloser Gesinnung, Gewinnsucht oder Grausamkeit begangen haben".

    Wolfgang Most