Betriebsfrieden gestört?
Fristlose Kündigung wegen Äußerung zum 11.
September
Fristlos und ohne vorhergehende Abmahnung gekündigt wurde ein Pflegehelfer
am Nürnberger Klinikum Nord. Der Grund: Angebliche Äußerungen
zum Anschlag vom 11. September in New York. Er habe Freude darüber
geäußert, sagt die Klinikleitung. Drei Mitarbeiter
fühlen sich nun nicht mehr in der Lage, mit Mohamed H. zusammenzuarbeiten
- der Betriebsfrieden sei gestört. Der Kündigung zugestimmt
hatte auch der Betriebsrat. Mohamed H., geboren im Libanon und
seit 14 Jahren im Klinikum Nord beschäftigt, zog dagegen
vors Arbeitsgericht. Am 8. November fand die erste Verhandlung
statt.
Zu Verhandlungsbeginn stellte der Richter fest, dass es am heutigen Tage wohl zu
keiner Entscheidung kommen würde. Heute stehe lediglich die sogenannte
Güteverhandlung auf dem Programm mit dem Ziel einer Einigung.
"Es sind viel zu wenige Menschen ums Leben gekommen", soll der Entlassene unter
anderem gesagt haben. Dem widersprach Rechtsanwalt Manske und meinte, dass sein
Mandant von der Presse völlig falsch zitiert worden sei.
Mohamed H. betonte: "Ich lehne Terror und Gewalt in jeder Form ab" und bestritt
auch in einem Interview gegenüber Radio Z, die ihm vorgeworfenen Äußerungen so
jemals gemacht zu haben: Nie habe er sich über die Toten gefreut, nie habe er
die Anschläge begrüßt. Er habe nur im Rahmen einer Diskussion die Politik der
USA kritisiert: "Jetzt sehen die USA auch einmal im eigenen Land, was es
bedeutet, wenn Krieg ist - wie die Menschen damals im Libanon".
Rechtsanwalt Rupp, der die Stadt Nürnberg vertritt, sah jedoch die Nähe zu
Straftaten als gegeben an, wie etwa "Beleidigung von Verstorbenen",
"Volksverhetzung" und die "Billigung von Straftaten". Deshalb sei damals auch
die Kriminalpolizei eingeschalten worden. Auf Nachfrage musste er jedoch
einräumen, dass die Ermittlungen Ende Oktober eingestellt wurden.
In einem Krankenhaus, einer sozialen Einrichtung, seien Mohamed H´s Bemerkungen
untragbar, begründete Rupp die Entlassung. Nach derartigen Äußerungen gebe es
keine Vertrauensgrundlage mehr. Mohamed H. sei den Patienten "nicht zuzumuten"
und für das Klinikum "geschäftsschädigend".
"Geschäftsschädigend" fand hingegen der Rechtsanwalt des entlassenen Pflegers
die Äußerungen der Gegenseite: Ein Kollege von Mohammed H. habe gefordert "die
Atombombe auf die Araber zu werfen".
Der Richter merkte an, dass für eine so genannte Druckkündigung die
Voraussetzungen fehlen würden, weil sich nur drei von insgesamt 40
MitarbeiterInnen beschwert hätten.
Zu einer gütlichen Einigung kam es nicht. Mohamed H. muss vorerst weiter von
Sozialhilfe leben. Bis Ende Dezember haben beide Seiten Zeit, sich schriftlich
zu äußern, bzw. sich doch noch gütlich zu einigen. Dann wird der Fall erneut
verhandelt.
MiB
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